Guten Abend Frau Bader,
ich bekomme nun den letzten Monat Elterngeld und ich möchte gerne Teilzeit arbeiten während der Elternzeit. Gerne möchten wir aber auch noch ein zweites Kind im nächsten Jahr. Das Elterngeld beim 2. Kind bezieht sich ja dann auf die letzten 12. Monate. Alternativ könnte ich mich auch selbstständig machen mit einem Kleingewerbe. Ist dies eher zu empfehlen, da ja dann das abgeschlossene Geschäftsjahr zählt und nicht die letzten 12 Monate. Was muss hier beachtet werden? Vielen Dank für Ihre Antwort
von
SchwarzwaldMädle
am 11.07.2021, 21:48
Antwort auf:
Teilzeitjob während Elternzeit oder selbstständig machen?
Hallo,
das macht finanziell auf jeden Fall Sinn.
Man muss das ganze aber plausibel erklären und das Gewerbe auch betreiben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2021
Antwort auf:
Teilzeitjob während Elternzeit oder selbstständig machen?
Ich kopiere mal meine beiden Antworten zu einer ganz ähnlichen Frage weiter unten:
"Theoretisch ja, aber praktisch wird die Elterngeldstelle eine plötzliche Gewerbeanmeldung kurz vor einer neuen Geburt und mit so massiven positiven Auswirkungen auf das Elterngeld hinterfragen.
Ggf. müsstest du dann belegen, dass du das schon länger planst, was du genau in der Zeit von Gewerbeanmeldung bis zur Geburt in dem Gewerbe geleistet hast usw. Es würde bspw. nicht reichen nur das Gewerbe anzumelden und schlicht ein paar Ausgaben geltend zu machen, damit das Gewerbe in der Steuererklärung auftaucht. Es kann auch passieren, dass sie nach (!) deinem Elterngeldbezug Nachweise von dir verlangen, dass das Gewerbe auch weiterhin aktiv ausgeübt wird, damit es eben nicht nur "für das Elterngeld" angemeldet wurde.
Passt das dann alles nicht zusammen, kann dein Elterngeld auch rückwirkend geändert werden und du musst es im schlimmsten Fall zurückzahlen, weil die Elterngeldstelle zu dem Schluss kommt, dass du durch das neue Gewerbe nur das Elterngeld aufbessern wolltest.
Ein neues Gewerbe anmelden nur mit dem eigentlichen Ziel das Elterngeld zu verbessern ist nicht erlaubt und im Extremfall wird die Elterngeldstelle das Gewerbe dann nicht akzeptieren und dich als "normale" Angestellte berechnen.
Wichtig ist eben, dass du das Gewerbe vor der Geburt schon aktiv ausübst und es auch nach der Geburt bzw. nach dem Elterngeld weiter tust und dann nicht stilllegst oder gar sofort wieder abmeldest.
Es nur anzumelden und dann bis zur Geburt nichts zu tun sieht eben schon komisch aus, denn dann könntest du mit der Anmeldung auch bis nach der Geburt deines Kindes bzw. bis nach dem Elterngeldbezug warten."
Das Gewerbe bereits vor der Schwangerschaft zu beginnen und auch so lange wie möglich aktiv auszuüben ist auf jeden Fall hilfreich, damit es anerkannt wird. Warte also nicht zu lange damit.
von
Dojii
am 12.07.2021, 07:53