Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Selbstständig

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Selbstständig

JuliaH92

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Hallo Frau Bader, ich habe zusammen mit meinen Bruder im Juli´21 unseren elterlichen Handwerks-Betrieb übernommen somit bin ich Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH und bin auch voll auf Baustellen dabei. Momentan bin ich in der 17.SS und weiß nicht wie lange ich meinen Beruf ausüben kann da ich sehr schwer Heben muss und und die arbeiten nicht leicht sind. Ich bin freiwillig gesetzlich versichert und jetzt zu meiner Frage: muss ich bis zum Schluss arbeiten, das fast unmöglich ist oder gibt es für sowas eine Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Krankschreibung ja (wenn Sie diesen Zusatzbaustein gebucht haben). BV nein. Liebe Grüße NB


mellomania

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nein. für selbständige gilt das mutterschutz gesetzt nicht.


Mitglied inaktiv

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Das Mutterschutzgesetz greift bei Selbstständigen nicht.


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