Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

teilzeitarbeit mit " Tagesmutter"

Frage: teilzeitarbeit mit " Tagesmutter"

Mitglied inaktiv

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hallo! Ich habe 2 Jahre Erziehungsurlaub genommen. 1 Jahr ist nun vergangen und nun möchte ich teilzeitmäßig arbeiten gehen. Da ich in der Zeit wenn ich Arbeite, eine Tagesmutter nehmen muß habe ich dafür eine Frage. Kann mir das Geld wieder erstattet werden, da ich und mein Freund ein geringes Einkommen haben? Und wenn wo kann ich das machen? mfg


Mitglied inaktiv

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jein.. es gibt keine staatlichen Leistungen. Aber der Arbeitgeber kann einen Zuschuß zum Gehalt gewähren, der für den Arbeitnehmer steuerfrei ist. Voraussetzung: es darf kein bereits vorhandenes Gehalt in den Zuschuß umgewandelt werden, d.h. es muß eine Zusatzleistung des AG sein. Frag doch mal in Deinem Unternehmen nach, ob es bei Euch so was gibt. U-hörnchen


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