Mitglied inaktiv
Hallo, ich arbeite seit 14 Jahren bei einer grossen Krankenversicherung. Am 22. März endet mein 2jähriger Erziehungsurlaub. Erst habe ich einen Teilzeitantrag gestellt, der abgelehnt worden ist (Grund: personelle Situation macht es unmöglich). Dann nach ein paar Wochen bekomme ich ein Schreiben, das ich doch in Teilzeit gehen könnte, wenn ich mich aber damit einverstanden erkläre, auf eine Gehaltsstufe zu verzichten. Da ich alleinerziehend bin und eine Kürzung des Gehaltes für mich nicht in Frage kommt, habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, das ich auf die Teilzeit verzichte. Und da wurde mir heute mitgeteilt, das auch wenn ich wieder meine Vollzeit aufnehmen würde, ich eine Gehaltsstufe weniger bekommen würde - Begründung: ein Sachbearbeiterposten wäre zur Zeit nicht frei und man müsste mich in einen niedrigeren Posten einsetzen. Meine Frage: Kann der Arbeitgeber das einfach so mit einem machen? Mir war schon klar das ich nicht denselben Posten bekomme, aber gleich weniger Geld finde ich schon echt hart. Ach ja und als ich gesagt habe, das ich aber auf meinen alten Posten bestehe, drohte mir der Arbeitgeber mit Versetzung. Wie soll ich mich jetzt am besten Verhalten, bzw. welche Rechte habe ich? Danke im voraus. Viele Grüsse
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Hallo Frau Bader, ich bin seit über 10 Jahren bei einer großen Konzern beschäftigt (an meinem Standort sind es allein über 1000 MA). Vor meiner 1. Elternzeit war ich als Assistentin der Geschäftsführung tätig. Während der 1. Elternzeit wurde ich dann in Teilzeit in der Personalabteilung (Sachbearbeitung) eingesetzt, da mein Arbeitsplatz bei d ...
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Guten Tag, Aktuell befinde ich mich in Elternzeit (bis Oktober 2024). Nun möchte ich gerne ab Anfang 2023 in Teilzeit bei meinem vorherigen Arbeitgeber wieder einsteigen. Der wöchentliche Arbeitsumfang soll 15h betragen. Vor der Elternzeit war ich Vollzeit als leitende Angestellte im Verkauf beschäftigt. Nun werde ich als "normale" Kraft a ...
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