Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, Ich hatte 2009 2 Jahre EZ beantragt und würde gerne ab März 2011 in EZ Teilzeit arbeiten gehen. Meine Frage: Hätte ich 2009 lt.Gesetz die TZ gleich beantragen müssen oder kann ich das jetzt auch noch? Oder hängt dies vom Wohlwollen meines AG ab ob ich TZ in EZ arbeiten kann? Die Antragsfrist ist 3 Monate vor Beginn des 3.Jahres??ist das Richtig?? Vielen Dank Liebe Grüße
Hallo, Rückfrage: Sie haben in 09 die TZ schon für 2011 beantragt? Das hätten Sie nicht tun müssen, erleichtert dem AG aber die Planung. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, danke für ihre Antwort. Nein ich hatte nur 2 Jahre Elternzeit beantragt und wollte mich dann entscheiden was ich mache ( Vollzeit,TZ in EZ, oder ganz zu Hause) Jetzt wurde mir aber gesagt, ich hätte die TZ in EZ gleich 2009 am Anfang der EZ mit beantragen müssen!! Aber wenn ich das Richtig verstanden habe, dann ist das nicht rechtens und ich kann die TZ im 3.Jahr der EZ noch beantragen. Liebe Grüße jpaul
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