Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit

Frage: Teilzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, können Sie mir bitte helfen. Ich bin mit meinem zweiten Kind im Erziehungurlaub. Der endet nächstes Jahr im Dez. Ich habe als mein Sohn 8 Monate alt war... 1 Jahr für 15 Std. die Woche in der Firma gearbeitet (war noch im Erziehungsurlaub). Bin dann wieder schwanger geworden und habe für meine Tochter 3 Jahre genommen. Ich möchte genauso wieder arbeiten. 15 Std. die Woche. Wan muss ich das de Arbeitgeber mitteilen und kann er es mir verweigern?? Denn eine Vollzeitstelle kann ich nicht mehr ausüben mit zwei kl. Kindern. Kenne zwar die Richtlinien für die Teilzeit , aber nicht ob die Firma das so auch wieder ablehnen kann. Hat ja schon mal ohne jegliche Probleme geklappt. Vielen Dank für Ihre Hilfe MFG JOSO


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die schnelle Antwort. Trotzdem würde ich gerne wissen....in wie weit ich mich auf das 1 Jahr berufen kann, da ging es ja auch ohne Komplikationen. Und somit häte der AG doch kein Argument dagegen, oder habe ich einen Denkfehler? In der Fa. arbeiten ca. 50 Mitarbeiter. Das ist also nicht das Problem. Und Arbeit ist auch da, und einen Springen können die auch gebrauchen. Das sind doch gute Gründe, oder??? Könnten Sie mir nochmal antworten?!? Danke im Voraus und ich wünsche jetzt schon einmal ein schönes WE Danke


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