Nici1984
Sehr geehrte Frau Bader, ich bräuchte einen Rat. Bevor ich schwanger wurde, habe ich in einer Abteilung gearbeitet, in welcher ich gewisse Schichten (Früh- und Spätschicht) hatte, die jede Woche anders waren, je nach Abstimmung und Einteilung mit den Kollegen. Teils bis 15 Uhr, teils bis 18 Uhr usw. Wochenarbeitszeit mit Gleitzeit 35 Stunden. Nun bin ich seit einem Jahr in Elternzeit, möchte da ich einen Kitaplatz ab Ende des Jahres habe, wieder einsteigen. Ich könnte Teilzeit während der Elternzeit mit 25 Stunden die Woche machen. Allerdings erwartet mein Arbeitgeber von mir dieselbe Flexibilität wie vorher, was die Schichten angeht. Ich habe aber durch die Kita feste Betreuungszeiten, die mit dieser flexiblen Schicht nicht vereinbar sind. Habe ich das Recht, dass mein AG meine Zeiten an die Betreuungszeit meines Kindes anpasst? Er meint nämlich, wenn ich es nicht einrichten kann, brauche ich nicht zu kommen. Bin im Moment echt rat- und hilflos. Mein Mann und ich sind auf meinen Zusatzverdienst angewiesen. Danke für Ihre Hilfe. Liebe Grüße
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten, zumal die Schichtzeiten im Vertrag stehen. Ihnen bleibt nur, sich mit Zustimmung vom AG woanders etwas zu suchen Liebe Grüße NB
malini
Bei mehr als 15 Angestellten hast du das Recht auf Teilzeit, aber nicht auf bestimmte Zeiten. Wenn du noch in EZ bist, kannst du deinen AG bitten, dir die Erlaubnis geben, wo anders zu arbeiten. Ansonsten musst du kündigen, weil du den Vertrag nicht mehr erfüllen kannst.
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