Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit während Elternzeit

Frage: Teilzeit während Elternzeit

Sandra_Josi-89

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Hallo Frau Bader, Wir hatten bereits schon einmal über unseren Fall gesprochen. Sollten ihn aber noch einmal konkretisieren. Anbei noch Mal die Fakten: Unbefristeter Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber. Derzeit im letzten Elternzeitjahr. Teilzeit im letzten Elternzeitjahr vom Arbeitgeber verlangt. Angeboten wurde mir ein ein neuer Arbeitsvertrag zu schlechteren Konditionen, da derzeitge Stelle nicht teilbar etc. Leider habe ich etwas Probleme mit dem neuen Arbeitsvertrag: Dieser wird auf eine Dauer bis zum theoretischen Ende meiner Elternzeit abgeschlossen (Datum angegeben). Weiter unten im Vertrag ist aufgeführt, dass der Befristungsgrund meine Elternzeit ist. Eine andere Formulierung (z.B. auf die Dauer der Elternzeit) hat der AG abgelehnt. Des Weiteren führt er an, dass Paragraph 21 des BEEG zusätzlich anwendet findet, obwohl die zu besetzende Stelle keine Elternzeitvertretung ist. Die Streichung des Paragraphen lehnt er ab, da er der Meinung ist, dass ihm bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit ein Sonderkündigungsrecht für den Teilzeitvertrag zu steht. Außerdem führt er an, dass für den Teilzeitvertrag in Elternzeit kein Kündigungsschutz besteht, sondern dieser sich lediglich auf den Vollzeitvertrag bezieht. 1. Kann die Unterschrift des Teilzeitvertrages irgendwelche negativen Auswirkungen haben? Bzw. irgendetwas aushebeln? 2. Muss der Teilzeitvertrag, um später wieder volles Mutterschaftsgeld zu beziehen, separat gekündigt werden oder reicht die Beendigung der Elternzeit aus? 3. Bei Teilzeit während der Elternzeit besteht doch Kündigungsschutz, oder? Vielen lieben Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, noch mal: § 21 passt nicht, es geht da um einen anderen Arbeitnehmer. Ansonsten steht in dem Vertrag ja ein Ende. Das bedeutet, dass der Vertrag auch bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit nicht automatisch endet, Sie werden dann nach meiner Meinung auch nicht das volle Mutterschaftsgeld bekommen. Gleichwohl haben Sie Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB


Sandra_Josi-89

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Vielen Dank für die Antwort. Besteht die Möglichkeit den Teilzeitvertrag zu kündigen auf das fiktive Ende der Elternzeit und die Elternzeit zu beenden um dann volles Mutterschaftsgeld zu beziehen?


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