Sehr geehrte Frau Bader; Ich habe von März 2015-März 2017 Elternzeit angemeldet mit dem mündlichen Hinweis gleich zu Beginn der Elternzeit, dass ich ab März 2016 wieder in Teilzeit während der Elternzeit in den Beruf zurück möchte. Kurz zu meiner Situation; Ich arbeite als Assistenzärztin in einer großen Klinik mit über 1000 Mitarbeitern. Mein direkter Vorgesetzter ist der Chefarzt meiner Abteilung. Vor einigen Wochen wollte er dass ich während der Elternzeit kurzfristig für drei Monate einspringe. Da ich keine Kinderbetreuung für diese Zeit hatte und mir mein kompletter Verdienst vom Elterngeld abgezogen worden wäre, habe ich ihm abgesagt. Nun ist mein Chef sauer und reagiert nicht mehr auf Anrufe oder emails, durch die ich ihn um ein persönliches Gespräch bitten möchte um meinen Wiedereinstieg in den Beruf zu planen. Er sagt, er will zuerst schauen ob er eine Vollzeitkraft findet, und nur wenn nicht, könne ich zurückkommen. Habe ich in dieser Situation tatsächlich einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit? Wie soll ich weiter vorgehen um ihn nicht noch mehr zu verärgern, aber meinen Wunsch Teilzeit zu arbeiten dennoch geltend zu machen? Freundliche Grüße und Danke im vorraus
von Merci am 22.10.2015, 12:28