Hehn1984
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde am 01.08.2014 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Ab November 2015 werde ich während der Elternzeit, bei meinem bisherigen Arbeitgeber, in Teilzeit arbeiten. Aufgrund eines Beschäftigungsverbotes während der Schwangerschaft habe ich noch Urlaubstage übrig. Im BEEG habe ich gelesen, dass der "Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren" ist. Gilt das auch, wenn man während der Elternzeit Teilzeit arbeitet oder beginnt die "Frist" zum Abbau des Urlaubs dann bereits während der Elternzeit? Auf der Internetseite www.eltern-zeit.org steht diesbezüglich folgende Aussage, welche ich nicht verstehe... "Wenn beim bisherigen Arbeitgeber eine Teilzeittätigkeit ausgeübt wird, so kann der Arbeitnehmer im Rahmen der reduzierten Arbeitszeitverpflichtung durch Urlaub freigestellt werden. Der Urlaub vor Beginn der Elternzeit braucht also nicht übertragen werden." Gruß, Hehn1984
Hallo, der Urlaub wurde nach der Elternzeit genommen. Gruß, NB
La_Latina
Der Urlaub wird nach der Elternzeit genommen, so ist es bei mir (und Frau Bader hat es auch so bestätigt ).
Hehn1984
Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort. Nach einem Gespräch mit meinem Chef, habe ich eine weitere Frage... Er machte den Vorschlag, dass ich einen Teil des Resturlaubs doch schon während der Elternzeit nehmen solle, damit es nach der Elternzeit nicht mehr so viel ist. Meine Frage: Kann man das so machen (wenn beide Seiten einverstanden sind) oder ist das nicht rechtens? Würden sich dabei irgendwelche Nachteile für mich ergeben bzgl. der Frist in der ich dann den "Rest" vom Resturlaub nehmen müsste? Gruß, Hehn1984
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