Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit während Elternzeit- Firma hat 100% Kurzarbeit angemeldet

Frage: Teilzeit während Elternzeit- Firma hat 100% Kurzarbeit angemeldet

HappyMami39

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Hallo Frau Bader Ich bin in Elternzeit und hatte eigentlich vor ab Juni in Teilzeit während Elternzeit zurück zum Job zu gehen. Nun hat unsere Firma wegen corona 100% Kurzarbeit angemeldet und zwar bis September. Nun stellen sich mir 2 Fragen; 1: kann meine Firma die Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit aufgrund der erklärten Situation ablehnen? Das ist ein Konzern mit über 500 Mitarbeitern. 2: wie berechbet sich mein kurzarbeitergeld wenn ich zurück gehe und quasi direkt in Kurzarbeit rein falle? Berechnet man das aus dem letzten Gehalt vor der Elternzeit? Oder aus dem Elterngeld? Bitte um Ihre Antwort. Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ist der Antrag denn schon genehmigt? sonst ist das ein Ablehnungsgrund 2. Von dem, was Sie eigentlich verdienen würden Liebe Grüße NB


mellomania

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berechnet sich meines wissens aus dem vertraglich vereinbarten teilzeitgehalt.


chrissicat

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Ist die Teilzeit während der Elternzeit bereits fest vereinbart oder nur von dir "geplant"?


HappyMami39

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Nur von mir geplant


Kärchen

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Hallo Happy Mami, hast du diese Planung in allen Details beim Antrag auf EG den Arbeitgeber angekündigt? Also.. Ich informiere über Elternzeit bis.. möchte in TZ in EZ zurückkehren ab... für xx h/Woche... Wenn dem so ist, und dem nicht widersprochen wurde, sollte das wohl gelten wie mit AG fest vereinbart. Falls es wirklich nur eine mündlich angesprochene Idee war, wird es wohl sehr schwer das durchzusetzen, wenn der AG dies nicht möchte.


mellomania

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nur ,wenn es vereinbart ist, von beiden und du definitif arbeiten wolltest. wenn du das nur im kopf hattest erhälst du nichts.


chrissicat

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Ja, aufgrund der aktuellen Situation kann der Arbeitgeber die Teilzeit während der Elternzeit ablehnen, da die Teilzeit während der Elternzeit ja noch gar nicht mit ihm vereinbart ist. Dringende betriebliche Gründe liegen bei Kurzarbeit "Null" definitiv vor.


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