Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternzeit

Frage: Teilzeit nach Elternzeit

Mainio

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Hallo Frau Bader, ich möchte gerne meine Elternzeit um ein Jahr verlängern, ich bin jetzt im zweiten Elternzeitjahr, das dritte möchte ich anhängen allerdings für die letzten 6 Monate in Teilzeit in Elternzeit zurückkehren. Wann muss ich was beantragen. Die Verlängerung 7 Wochen vor Ablauf der ersten Elternzeit und die Teilzeit? Kann der AG die Teilzeit ablehnen? Freue mich über Antwort. Lieben Gruß Mainio


Mitglied inaktiv

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Wenn du volle zwei Jahre EZ gemeldet hast, hat dein AG kein Mitspracherecht. Er kann nicht ablehnen. Arbeiten während der EZ kann er allerdings ablehnen. Bei betrieblichen gründen z.b. Ich würde alles in einen Antrag schreiben


Bella-Italia

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Hallo, 1. EZ: Frist 7 Wochen, kann er nicht ablehnen 2. TZ: AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit in EZ einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Liebe Grüsse, NB


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