Augustmama2018
Liebe Frau Bader, ich habe einige Fragen um mich abzusichern und hoffe auf Ihre Hilfe. Ich würde gerne nach der Elternzeit in Teilzeit zurück in meinen Job. Grob ist das bereits mit dem AG besprochen und für die Firma in Ordnung. (Bislang nur mündlich, keine konkreten Stunden vereinbart) Frage 1) Welche gesetzliche Frist gibt es? Bis wann spätestens muss ich den verbindlichen Antrag auf Teilzeit beim AG einreichen? Genügen rechtlich gesehen drei Monate vor gewünschtem Anfang der Teilzeit? Frage 2) Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit oder kann der AG ablehnen und auf Vollzeit bestehen? Frage 3) Besteht rechtlich die Möglichkeit die Stundenanzahl der Teilzeit auf ein Jahr zu befristen und nach einem Jahr, wenn das Kind sich gut an die Betreuung gewöhnt hat, die Stundenanzahl etwas aufzustocken (ohne aber wieder auf Vollzeit zu gehen)? Oder lege ich mich mit Antrag auf Teilzeit verbindlich auf eine Stundenzahl fest und kann diese nicht mehr ändern. Wie ist Ihre Einschätzung besonders mit Blick auf den verabschiedeten Gesetzesentwurf zum Thema Rückkehr aus der Teilzeit. Greift das wirklich nur bei einem Wunsch wieder auf Vollzeit zurückzukehren oder beinhaltet es auch irgendwelche neuen Chancen die Teilzeit grundsätzlich flexibler zu gestalten. Z.Bsp. Aufstockung der Teilzeitstunden ohne gleich wieder auf 100% zu gehen. Lieben Dank!
Hallo, 1. Frist 7 Wo 2. Wenn er mehr als 15 AN hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen, kann er nicht ablehnen. 3. Vertraglich kann man das so regeln. 4. Das kommt dann auf den AG an Liebe Grüße NB
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