Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternzeit

Frage: Teilzeit nach Elternzeit

melanie84

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Hallo, meine Elternzeit geht noch bis November. Da wird mein Sohn ein Jahr. Werde mich aber wohl nicht mit meinem Chef über die Arbeitszeiten einigen können. Könnte generell nur täglich 3,5 Stunden arbeiten wenn ich nicht direkt was am Ort finde. Wegen Fahrerei und Betreuungszeiten. Hätte ich einen Anspruch auf Arbeitslosengelt? Könnte ich die Elternzeit verlängern und trotzdemALG beziehen? Und wie berechnet sich das? Habe vorher ein Jahr gearbeitet und war davor zwei Jahre in Elternzeit.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, aber Sie üwrden nur für die Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen ArbGeld 1 bekommen Liebe Grüße NB


melanie84

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Und was wäre wenn ich vorhabe mich selbständig zu machen? Hätte ich dann anspruch auf Gründer zuschuss?


peekaboo

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Ja Du könntest ALG beantragen, wenn Dein AG Dir ein Schreiben aufsetzt, dass er Dich so nicht beschäftigen kann ACHTUNG: Du würdest aber nur anteilmässig für 3,5 Std ALG bekommen. LG Peekaboo


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