Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit nach Elternzeit :-)

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit nach Elternzeit :-)

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Hallo Frau Bader, die meisten Fragen, die ich hatte, haben Sie alle schon mal beantwortet. Aber eine Frage hab ich trotzdem: Mir steht ja bei mehr als 15 MA eine Teilzeitstelle zu nach der Elternzeit (20 Std), aber weil mein Sohn keine Betreuung hat, kann ich ihn nur 3 bis 4 Tage die Woche unterbringen und das auch nur halbtags! Kann der Betrieb in diesem Fall ablehnen, wenn ich einen Antrag auf nur 15 Std. die Woche stelle? Kann mir aufgrund dessen, dass ich keine 20 Stunden arbeiten kann, gekündigt werden? Danke schon mal im voraus... LG Kathrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das Problem sind nicht die Stunden, sondern die Frage, ob Ihr AG den gewünschten Zeiten zustimmt! Liebe Grüsse, NB


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