Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau RAin Bader, habe folgendes Problem: Bin in Elternzeit bis 11.08.07, habe bei meinem Arbeitgeber mehrfach telefonisch nach einer Teilzeitstelle angefragt, er hat mir gesagt, daß sein Referat mit Teilzeitkräften nicht funktioniert und er mir so keine Teilzeitstelle anbieten kann. Die Agentur f. Arbeit hat mich auf den § 8TzBfG hingewiesen, heute hatte ich ein Telefonat mit meinem Arbeitgeber und ich sagte ihm, daß ich den Antrag auf TZ laut § 8 schriftlich machen muß, er sagte mir, daß die Kanzlei sogar 15 Mitarbeiter hat aber er mir keine Stelle anbieten kann, aus betrieblichen Gründen. Nun hat er mir nahegelegt, daß ich schriftlich kündige, weil er momentan keinen Grund habe mich zu kündigen. Er sagte mir, daß ich den Antrag auf TZ nicht schriftlich stellen muß da er mir das Telefonat mit ihm schriftlich bestätigt und mir mitteilt, daß er mich aus betrieblichen Gründen nicht in TZ einstellen kann. Reicht mir rechtlich diese schriftliche Bestätigung von ihm oder soll ich trotzdem einen schriftlichen Antrag auf TZ stellen? Stimmt es, daß ich jetzt kündigen muß? Wie soll ich mich am besten verhalten? Sorry ist etwas lang geworden, bin total verzweifelt da ich in so einer Situation noch nie gewesen bin. DANKE für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen KK
Hallo, stellen Sie den Antrag schriftlich u bitten darum, im Falle einer betrieblichen Ablehnung diese ausführlich zu begründen. Und lassen Sie sich nicht einschüchtern. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nunja, der AGF kann ablehen, wenn er darlegen kann,welche betr. Gründe dagegensprechen... Und: so wie ich es sehe, hast Du einen Vollzeitvertrag vor der EZ gehabt? Nun auf genau DEN hast Du Anspruch. Leider nicht auf TZ. Wenn Du also nicht Vollzeit arbeiten kannst (oder eben so wie vor der EZ), dann musst Du (3 Monate vor Ablauf der EZ) kündigen. Oder Du bekommst am ersten Arbeitstag die Kündigung des AG... Viele Grüße Désirée
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