Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in EZ

Frage: Teilzeit in EZ

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, bereits im September habe ich einen Antrag auf Teilzeit während des Erziehungsjahres beantragt und bis heute keine Nachricht über die Genehmigung o. Ablehnung erhalten. Nun habe ich am 6.12. einen Kaiserschnitt und muss ja danach dem AG meine Elternzeit mitteilen. Meine Elterneit hängt aber ab von der Genehmigung meines Antrages denn sollte die Teilzeit in der EZ nicht bewilligt werden würde ich nach den 8 Wochen wieder voll arbeiten gehen wollen (bzw. müssen). Wie soll ich mich am besten verhalten? Den Antrag nochmals stellen oder kann ich davon ausgehen, dass er genehmigt ist (hab mal hier gelesen das der AG sich binnen 1 Monats äußern muss). Vielen Dank Daniela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Nach schriftlicher Antragstellung sollen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von vier Wochen auf die Verringerung der Arbeitszeit und deren Ausgestaltung einigen. Lehnt der Arbeitgeber den Antrag ab, hat er dies dem Arbeitnehmer innerhalb von vier Wochen schriftlich begründet mitzuteilen. Versäumt der Arbeitgeber es, dem Antrag rechtzeitig oder gar nicht zuzustimmen, gilt nicht automatisch die kürzere Arbeitszeit wie beim TzBfG; vielmehr muss der Arbeitnehmer Klage vor dem Arbeitsgericht erheben. Es gibt eine Anzahl von gerichtlichen Verfahren, jedoch scheut der Arbeitnehmer in der Regel vor der Klage zurück, da er das Arbeitsverhältnis nicht belasten möchte. Die „mutigen“ Arbeitnehmer verlassen sich auf den Sonderkündigungsschutz während der Elternzeit. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt nicht mehr kündigen, von dem an Elternzeit verlangt wurde, frühestens ab acht Wochen vor Beginn und während der Elternzeit. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich bin auch nicht sicher, wie das alles funktioniert und wollte Dich mal fragen, wie du es so geschrieben hast. Muss ich Elternzeit beantragen obwohl wir schon ausgemacht haben, dass ich nach den 8 Wochen Teilzeit arbeite...... Oder ist es nur wegen dem Kündigungsschutz? Danke Dir für die Hilfe Nicole


Mitglied inaktiv

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Hallo, also ich habe einen kurzen formlosen Antrag geschrieben ab wann und vor allem (laut Personalabteilung sehr wichtig) wie lang, d.h. das die Teilzeit NUR während des Erziehungsjahres gelten soll, an meinen Chef gestellt. Dieser hat den Antrag befürwortet und dann haben wir ihn an die Personalabteilung geschickt. Ich arbeite im öffentl. Dienst und laut Personalabteilung ist das völlig ausreichend. Auf mündliche Vereinbarungen würd ich mich jedenfalls nicht verlassen!! lG Dani


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