Kornblume2016
Hallo Frau Bader, ich will teilzeit in EZ bei meinem AG arbeiten und er ist einverstanden. Werde jedoch eine andere Tätigkeit machen als vor der Geburt. Darf der Arbeitgeber dann mein gehalt nach unten anpassen? Oder habe ich ein Recht darauf anteilig das gleiche zu verdienen? Folgendes verunsichert mich: https://www.smartlaw.de/rechtstipps/personalentwicklung-arbeitsbedingungen/teilzeit-waehrend-der-elternzeit-was-arbeitgeber-beachten-muessen Da steht ja drin, dass es auch herabgesetzt werden kann. Dankeschön für Hilfe. Kornblume
Hallo, Das kommt darauf an, ob Sie einen Anspruch auf TZ haben. Dies ist der Fall, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat u keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Dann haben Sie Anspruch auf den alten Lohn. Liebe Grüße NB
Ani123
Wenn die Tätigkeit während in TZ in EZ geringfügiger vergütet wird und das Standart ist, dann darf ihr AG das machen. Bsp. kann während TZ in EZ beim gleichen Arbeitgeber LKW gefahren werden, statt als Abteilungsleiter im Büro zu sein. Da wird dann vergütet nach getaner Leistung als LKW-Fahrer. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind und ihr AG ihm keine gleichwertig vergütete Arbeitsstelle wie vor der EZ in TZ in EZ anbieten kann, so können sie mit Zustimmung des AGs bei einem anderen AG tätig sein.
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