Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Lena5987

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Hallo Frau Bader, Ich bin nach der Geburt unsere Zwillinge noch in Elternzeit. Ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht und mit meinem Arbeitgeber vereinbart, dass ich nach 9 Monaten in Teilzeit wieder einsteige. Nun steht mein Arbeitgeber aufgrund der aktuellen Krise ziemlich unter Druck und hat Kurzarbeit angemeldet. Zur Vorbereitung auf mein Wiedereinstiegsgespräch hätte ich nun folgende Fragen: - Ist die schriftliche Vereinbarung, dass ich nach 9 Monaten mit 25h in meinem alten Job anfange für meinen Arbeitgeber bindend? - Falls das nicht der Fall ist, hätte ich auch die Möglichkeit Vollzeit einzusteigen, da mein Mann nach meiner Elternzeit zu Hause bleibt. Habe ich darauf erst nach Ablauf der 2 Jahre Anspruch oder könnte ich das meinem Arbeitgeber als Alternative anbieten? Schon mal vielen Dank und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ja, ist bindend. Sie können es anbieten, aber wenn er eh gerade Kurzarbeit macht, wird er es nicht wollen. Sie haben keinen Anspruch auf vorzeitige Beendigung der EZ. Ausnahme: die wirtschaftliche Situation hat sich plötzlich geändert, zB weil Ihr Mann arbeitslos geworden ist. Liebe Grüße NB


luvi

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Hallo, Meinst du, dein Arbeitgeber hat Arbeit für 40 Stunden für dich, wenn er aktuell sogar Kurzarbeit angemeldet hat? Dann braucht er dich doch eher noch weniger. LG luvi


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