Hallo zusammen,
ich hätte noch eine Frage bezüglich Teilzeit während der Elternzeit.
Ich befinde mich seit der Geburt meines Kindes (01.2018) in Elternzeit und habe im 1. Jahr Basiselterngeld bezogen.
Nun erwarten wir Mitte Juli unser 2. Kind.
Die laufende Elternzeit habe ich - dank eurer Ratschläge - mit Beginn des neuen Mutterschutzes nun vorzeitig beendet.
Ich würde bei meinem Arbeitgeber gerne auf 450,- Euro (Teilzeit in Elternzeit) arbeiten.
Hat dies irgendwelche negativen Auswirkungen auf z.b. mein Gehalt während des neuen Mutterschutzes?
Dieses würde sich ja momentan anhand meines alten Gehaltes vor der Geburt unseres 1. Kindes berechnen, oder?
Nicht dass es sich jetzt Anhand des 450,- Jobs berechnet - wäre natürlich blöd
Darf ich diese Teilzeitbeschäftigung auch während des Mutterschutzes ausüben?
GLG
von
Sockentaucherin
am 13.03.2019, 21:57
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Hallo,
mit beendigung der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf - es sei denn, der Minijob ist nicht auf die EZ befristet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.03.2019
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Wenn die laufende EZ am Tag vor dem Mutterschutz endet, nein dann keine Auswirkungen was dann auch die Antwort auf Frage 2 ist, denn wenn der Minijob auf die EZ befristet ist, endet der am Tag vor dem neuen Mutterschutz.
von
Felica
am 14.03.2019, 06:52
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Liebe Felica,
Danke für die Einschätzung.
Nach dem MuSchG geht die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ja nach dem Verdienst, den ich in den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist hatte. Hier ist also ein 450,- Aushilfstätigkeit ausgeklammert? Alles so kompliziert
GLG Maren
von
Sockentaucherin
am 14.03.2019, 08:02
Antwort auf:
Teilzeit in Elternzeit
Das gilt aber nur wenn du die EZ nicht beendest. Beendest du, wird danach bezahlt was du normalerweise verdienen würdest. da ab dem ersten Tag des Mutterschutzes der alte Vertrag wieder auflebt, also nach dem.
von
Felica
am 14.03.2019, 08:42