Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Sockentaucherin

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Hallo zusammen, ich hätte noch eine Frage bezüglich Teilzeit während der Elternzeit. Ich befinde mich seit der Geburt meines Kindes (01.2018) in Elternzeit und habe im 1. Jahr Basiselterngeld bezogen. Nun erwarten wir Mitte Juli unser 2. Kind. Die laufende Elternzeit habe ich - dank eurer Ratschläge - mit Beginn des neuen Mutterschutzes nun vorzeitig beendet. Ich würde bei meinem Arbeitgeber gerne auf 450,- Euro (Teilzeit in Elternzeit) arbeiten. Hat dies irgendwelche negativen Auswirkungen auf z.b. mein Gehalt während des neuen Mutterschutzes? Dieses würde sich ja momentan anhand meines alten Gehaltes vor der Geburt unseres 1. Kindes berechnen, oder? Nicht dass es sich jetzt Anhand des 450,- Jobs berechnet - wäre natürlich blöd Darf ich diese Teilzeitbeschäftigung auch während des Mutterschutzes ausüben? GLG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mit beendigung der EZ lebt der alte Vertrag wieder auf - es sei denn, der Minijob ist nicht auf die EZ befristet. Liebe Grüße NB


Felica

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Wenn die laufende EZ am Tag vor dem Mutterschutz endet, nein dann keine Auswirkungen was dann auch die Antwort auf Frage 2 ist, denn wenn der Minijob auf die EZ befristet ist, endet der am Tag vor dem neuen Mutterschutz.


Sockentaucherin

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Liebe Felica, Danke für die Einschätzung. Nach dem MuSchG geht die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld ja nach dem Verdienst, den ich in den letzten 3 abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn der Schutzfrist hatte. Hier ist also ein 450,- Aushilfstätigkeit ausgeklammert? Alles so kompliziert GLG Maren


Felica

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Das gilt aber nur wenn du die EZ nicht beendest. Beendest du, wird danach bezahlt was du normalerweise verdienen würdest. da ab dem ersten Tag des Mutterschutzes der alte Vertrag wieder auflebt, also nach dem.


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