Kahnry
Hallo Frau Bader, ich überlege gerade bei meinem Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit anzumelden. Meine Idee ist es nun dies zu tun und meinem Resturlaub aus 2017 (in dem Jahr bin ich in Elternzeit) und aus 2018 zu nehmen. Dann müsste uch dieses Jahr nicht mehr arbeiten und im Anschluss, wenn der Urlaub verbraucht ist, bei diesem Arbeitgeber die Stunden "auf Null" zu setzen und bei einem anderen Arbeitgeber, bei dem ich ab Januar beginnen kann Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. So könnte ich, wenn ich Gehalt beziehe, dem Jobcenter entgehen und trotzdem noch Zeit mit meinem Kind verbringen. - habe ich das Recht die Stunden wieder "auf Null" zu setzen? - kann ich darauf bestehen meinen Resturlaub direkt und an einem Stück zu nehmen? - gibt es sonst etwas was ich hierbei beachten muss? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, den Resturlaub aus Vollzeitkönnen Sie erst nach der Elternzeit nehmen. Oder eben, wenn Sie in Teilzeit arbeiten, um rechnen. Einen Anspruch darauf, den Urlaub zu einer bestimmten Zeit und auch komplett zu nehmen, haben Sie nicht, das müssen Sie mit dem Arbeitgeber besprechen. Liebe Grüße NB
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