Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Clea

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Liebe Frau Bader, ich habe ein paar Fragen zur Teilzeit innerhalb der Elternzeit an Sie: 1. Bleibt der Kündigungsschutz trotz des neuen Tz-Arbeitsvertrages innerhalb der Elternzeit bestehen? 2. Gibt es sonst irgendwelche Nachteile die mir durch das neue Arbeitsverhältnis entstehen können? 3. Wie ist es wenn ich während der Elternzeit und des bestehenden Tz-Arbeitsverhältnisses erneut schwanger werden würde. Kann ich dann wieder aufhören zu arbeiten oder läuft das Tz-Arbeitsverhältnis weiter, wenn bspw. im Vertrag stehen würde, dass der Vertrag bis zum Ende der Elternzeit gilt. 4. Kann ich wenn ich im zweiten Jahr der Elternzeit ein Tz-Arbeitsverhältnis eingehe, dann trotzdem noch das dritte Jahr Elternzeit nehmen, um nur in Tz arbeiten zu können. 5. Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf einen Teilzeitvertrag? Vielen Dank vorab! Freundliche Grüße Clea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. Nein 3. Im Mutterschutz müssen Sie soch aufhören 4. Ja 5. Je nach Anzahl der AN Liebe Grüsse, NB


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