Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit

Frage: Teilzeit in Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, für meine Elternzeit, welche bis einschließlich August 2007 geht habe ich Teilzeitarbeit mit 30 Std. beantragt. Nun hat sich die berufliche Situation geändert, so dass ich meine Teilzeit von 30 Stunden nur noch bis März 2007 fortsetzen möchte und ab April 2007 Vollzeit arbeiten gehen möchte. Meine Frage ist, kann ich dies ändern? Muss dies schriftlich dem Arbeitgeber mitgeteilt werden und gibt es eine Frist, bis wann ich meinen Arbeitgeber informieren muss? Kann er meine Entscheidung ablehnen und muss ich einen Grund für meine Entscheidung angeben? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das geht nur mit seiner Zustimmung oder wenn Sie sonst eine wirtschaftl. Notlage haben (zB Mann ist ohne Arbeit) Liebe GRüsse, NB


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Hi, soweit ich weiß geht das nicht. Man ist auf das "Gut Düng" des AGs angewiesen. Sagt er, das eine längere Arbeitszeit ok ist kein Problem... stimmt er dem aber nicht zu, dann muß Du bis Aug. 07 30Std. Arbeiten. Irgendwie muß der AG ja auch planen können. Eine Beendigung der Elterzeit ist meiner Meinung nach nur mit der Zustimmung des AGs möglich oder wenn schwerwiegende Gründe dafür sprechen(z.B. Mann arbeitslos geworden...) Hoffe ich konnte helfen. LG Peeka


Mitglied inaktiv

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Die Aussage finde ich leider nicht sehr positiv. Grund für meine Entscheidung liegt darin, dass ich nach nur 4 Monaten wieder an meinen Arbeitsplatz zurückkomme und mir am ersten Arbeitstag mitgeteilt wird, das meine Vertretung als halbe Stelle eingestellt wurde. Ich glaube jeder kann verstehen, dass dies nicht sehr schön ist, wenn man dies erfährt. Solange wie ich 6 Std. arbeite, wird diese Vetretung auch 6 Std. arbeiten. Bin ich ab August wieder 8 Std. tätig wird sie nur noch 4 Std. gehen. Ich habe halt nur Angst um meine Arbeit und meine Stelle. Kann mir da nicht geholfen werden? Z. B. Ehemann ab April für einen Monat in Elternzeit?


Mitglied inaktiv

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Hallöle... leider mache ich keine Gesetze... Schau doch mal hier im Forum bei Suchen unter Verkürzung der Elternzeit... da kommen bestimmt so einige Antworten. Ich gehe gerade auch durch eine betriebsbedingte Kündigung (hahaha), weil meine SS Vertretung fest eingestellt wurde... Was noch zu beachten wäre... solltest Du Deine Elternzeit aufgeben, fällst Du automatisch wieder zu den "Kündbaren"... also der AG kann Dir jederzeit kündigen LG Peeka


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