Clea
Liebe Frau Bader, ich habe noch Resturlaub aus meinem Arbeitsvertrag vor der Elternzeit. Kann mein AG verlangen, dass ich diesen im Rahmen des Teilzeit-Arbeitsvertrages in der Elternzeit abbaue, oder ruht das, bis die Elternzeit vorbei ist und das Reguläre" Arbeitsverhältnis wieder läuft. Wenn man einen Teilzeitvertrag bspw. über 15 Std. hat in dem nicht festgelegt wurde an welchen Tagen in der Woche gearbeitet wird. Wie ist es da, wenn in der Woche ein Feiertag reinfällt. Müssen dann trotzdem die vollen 15 Std. abgeleistet werden? (Man würde dann ja nie den Feiertag nutzen können) Und wie ist es im Krankheitsfall? Vielen Dank und freundliche Grüße Clea
Hallo, Ihr Urlaubsanspruch wird wie folgt berechnet: Gesamtdauer des Urlaubs (z.B. 30 ArbTage=6Wo.) durch betriebsübliche Zahl der Arbeitstage (idR 5) geteilt. Anschließend multipliziert man sie mit der wöchentl. Zahl der Arbeitstage der Teilzeitkraft. Es wird dabei immer in ganzen Tagen gerechnet, d.h., wenn die Arbeitnehmerin pro Tag zB 5 Std. arbeitet, hat sie einen entsprechenden Tag frei. Auf der anderen Seite wird aber für den Urlaub nur die Tage angerechnet, die man sonst arbeiten würde. Wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes, für Sie vorteilhafteres geregelt ist, gilt das. Wenn man die Tätigkeit unter dem Jahr beendet steht einem der oben errechnet Urlaub anteilig auf die Monate verteilt zu. Liebe Grüsse, NB
Clea
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. So meinte ich das aber nicht. Mir geht es um den Resturlaub, den ich aus der Zeit vor der Elternzeit noch habe. Können sie mir hierzu noch Auskunft geben? Und dann geht es mir noch um die Wochen in einem Teilzeitvertrag in denen ein Feiertag oder ein Krankheitstag anfallen. Wie sieht es da aus? Liebe Grüße, Clea
IngoAC
Moin, mir wurde mal in einer Firma für jeden Feiertag in der Woche 1/5 Wochenarbeitszeit gutgeschrieben! Das ist glaube ich eine faire und Vernünftige Regel LG Ingo
Clea
Danke für die antwort. Das stimmt. Das klingt fair, aber habe ich auf so eine Regelung auch Anspruch, oder kann es auch sein, dass ich den Feiertag dann einfach verliere? Und wie habt ihr dann die Krankheitstage geregelt? Grüße und danke!
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