ingaschnecke
Hallo Frau Bader! Ich habe im Moment folgende Situation: Meine jetzige Elternzeit läuft noch bis zum 29.04.2013 und ich habe bis zu diesem Datum einen Teilzeitvertrag in Elternzeit. Nun bin ich aber wieder schwanger (Stichtag 21.09.2012) und ich bin am Überlegen wie ich mit den beiden Elternzeiten umgehen soll. Wenn ich es einfach so laufen lassen würde, dann würde ja erst meine erste Elternzeit am 29.04.13 auslaufen und ich könnte die zweite anschließen. Die Frage ist nun was mit meinem Teilzeitvertrag passiert. Muss dieser in irgendeiner Form ausgesetzt/gekündigt werden? Wenn ja wer muss hier in Aktion treten (Arbeitgeber oder –nehmer)? Denn rein theoretisch gesprochen müsste ich ja nach meinem Mutterschutz wieder arbeiten, da ich mich erst ja noch ein paar Monate in meiner ersten Elternzeit befinde und daher auch mein Teilzeitvertrag noch gilt. Oder wäre es z.B. geschickter meine erste Elternzeit auszusetzen, die zweite Elternzeit gleich nach der Geburt anzufangen und zu beantragen, dass ich die restlichen Monate aus der ersten Elternzeit später nehme. Vielen Dank ingaschnecke
Hallo, ich würde die erste Elternzeit am Tag vor dem Beginn des Mutterschutzes des zweiten Kindes beenden, dann bekommen Sie das Mutterschaftsgeld aus dem vollen Lohn. Den Teilzeitvertrag können Sie, wenn Sie es nicht mehr schaffen,schriftlich kündigen. Achten Sie darauf, dass Sie deutlich in den Vertrag hinein schreiben, dass Sie nur die Teilzeit kündigen. Liebe Grüße, NB
Lina_100
EZ zum Beginn des MuSch beenden, dann wird der AGZuschuss zum MuSchGeld aus dem Vollzeitgehalt berechnet.
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