Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit Start verschieben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Teilzeit in Elternzeit Start verschieben

Summer678

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Hallo, Frau Bader, ich hatte Ihnen bereits geschrieben mit dem Betreff Elternzeitverlängerung. Dabei hat eine Mitleserin richtigerweise festgestellt, dass ich ja nicht meine Elternzeit verlängern möchte, sondern den Beginn meiner Teilzeittätigkeit in Elternzeit. Deshalb nochmal kurz die Eckdaten: ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. 20.1.19 -19.1.21. Ab dem 1.2.20 habe ich TZ in EZ angemeldet. Dies wurde bestätigt. Ich habe nun aber erst ab Mitte März einen Krippenplatz + Eingewöhnungszeit und muss daher die TZ in EZ später beginnen. Ich habe meinen AG per Email informiert, dass ich die TZ in EZ erst später antreten kann, habe es leider aber als Elternzeitverlängerung betitelt. Am 16.12. 19 habe ich dann den schriftlichen Antrag verschickt. 1. Wie hätte ich den späteren Antritt der TZ in Elternzeit formulieren/ankündigen müssen und bis wann? 2. Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch? Wie gesagt mein AG spricht nicht mit mir. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine Frist gibt es nicht - aber wenn Sie es falsch formuliert haben, kann der Ag es uU nicht verstehen (kommt auf die Formulierung an). Problem ist doch, dass es verschoben wurde. Ich würde jetzt mal. arbeitnehmerfreundlich, davon ausgehen, dass eine fiktive Genehmigung nach § 15 Abs 7 BEEG vorliegt, da der Verschiebung nicht widersprochen wurde. Liebe Grüße NB


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