Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit allgemein

Frage: Teilzeit in Elternzeit oder Teilzeit allgemein

smiggles

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Hallo liebe Eltern und werdende Eltern, dies ist meiner erster Beitrag in diesem Forum, ich bitte daher um ein wenig Rücksicht 😊 Im Zusammenhang mit meiner anstehenden Vaterschaft habe ich mir Gedanken gemacht, wie ich mehr Zeit mit meinem Kind verbringen könnte. Ich habe mich in diesem Zuge daher mit dem Thema Teilzeitbeschäftigung währen der Elternzeit auseinander gesetzt. Klar ist für mich, dass ich 2 Monate „Vollzeit-Elternzeit“ nehmen werden, und während dessen Elterngeld beziehen werde. Meine Partnerin wird die ersten 12 Monate komplett zuhause bleiben. Für die Zeit neben meinen 2 Monaten mit „Vollzeit-Elternzeit“ und Elterngeldbezug habe ich mir überlegt weitere Elternzeit-Monate zu nehmen und während dessen Teilzeit zu arbeiten. Mein Ziel ist es also für einen gewissen Zeitraum meine Arbeitszeit zu verkürzen, um mehr Zeit für mein Kind zu haben. Mein Arbeitgeber hat mir nun den Vorschlag gemacht, dass Alles doch unabhängig von der Elternzeit zu machen und einfach so für einen gewissen Zeitraum – zeitlich begrenzt – Teilzeit zu arbeiten. Unterm Strich würde dies auf das gleiche Ergebnis hinauslaufen – ich arbeite weniger. Gibt es Vor- oder Nachteile im Vergleich dieser zwei Varianten: Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der Elternzeit und Teilzeitbeschäftigung allgemein? Ohne weiter Verhandelt zu haben gehe ich davon aus, dass meine Ansprüche auf Gehalt und Urlaubstage bei beiden Varianten mit dem gleichen Faktor angepasst werden, wie sich auch meine Arbeitszeit verkürzen würde. Hier würde sich meiner Erkenntnis nach der erste Unterschied ergeben: Für den Fall Teilzeit während der Arbeitszeit würde ich nur für volle Monate Elternzeit Anteilig Urlaubstage abgezogen bekommen, im Falle der allgemeinen Teilzeitarbeit würde der Urlaubsanspruch generell gekürzt werden. Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen gemacht, was die Unterschiede zwischen diesen beiden Varianten angeht, und vorallem welche Variante bestimmte Vor- oder Nachteile hat? Vielen Dank Grüße Smiggles


mellomania

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moment. da würde ich aufpassen. denn wenn du nur teilzeit arbeitest hast du danach KEIN anrecht, wieder in vollzeit zu gehen. NUR wenn du mit dem arbeitgeber einen vertrag darüber machst. das heißt du muss einen befristeten teilzeitvertrag machen woraus ersichtlich ist, dass du danach ohne diskusssion wieder in die vollzeit zurückkannst. wenn du teilzeit während der elternzeit machst hast du einerseits kündigungsschutz und andrerseits nicht viellceicht das problem, dass du danach nicht mehr vollzeit kannst. tz in ez endet mit der ez und danach greift dein vollzeitvertrag automatisch wieder.


smiggles

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Hallo zusammen, vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten. Die Sache mit dem Kündigsschutz ist natürlich nicht zu vernachlässigen, weswegen mein Plan war, die Teilzeitarbeit auch von Anfang an zeitlich zu begrenzen. Zusätzlich habe ich eigentlich ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber, und ich kann mir nicht vorstellen, dass er mich auf diesem Wege "aussortieren" möchte - im Gegenteil, er ist vermutlich froh, wenn ich wieder Vollzeit arbeiten werde. Dennoch sollte man sich natürlich absichern. Ich bin jedoch auf einen weiteren Unterschied gestoßen, der mich tatsächlich auch noch direkt treffen könnte. Die Anmeldefristen zur Teilzeit in der Elternzeit und allgemeine Teilzeit scheinen unterschiedlich zu sein. Während der Elternzeit kann die Teilzeit ja zusammen mit der Elternzeit angemeldet werden, was meines Wissens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit ist. Die allgemeine Teilzeit benötigt eine Anmeldung mit 3 Monaten Vorlauf - das wäre in meinem Fall dann schon sehr knapp. Oder weis jemand, ob es hier eine Art Ermessensspielraum des Arbeitsgeber gibt, und die 3 Monate Vorlauf können verkürz werden? Vielen Dank Smiggles


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