Rot.sandra
Sehr geehrte Frau Bader, Gern möchte ich Ihnen meine Situation schildern, in der Hoffnung, dass sie mir weiterhelfen können: Zu meiner Situation: Ich bin schwanger (ET 14.11.2014) und bereits zu Hause - ab 03.10. im Mutterschutz! Seit 01.04.2014 arbeite ich bei einem neuen Arbeitgeber, bei einer Stadtverwaltung in Vollzeit - da die Schwangerschaft so noch nicht geplant war! Der Vertrag bei der Gemeinde ist befristet bis September 2016, und da inzwischen eine neue Mitarbeiterin für mich in Vollzeit eingestellt wurde, sind meine Zukunftschancen in dieser Firma seeehr gering! (Wurde mir aucj bereits angekündigt!) Nun möchte ich ein Jahr daheim bleiben und mich um mein Kind kümmern (normal mit Elterngeldbezug) und dann ab dem 2. Jahr gern Teilzeit (ca. 25) Stunden arbeiten! Meine weiteren Pläne sehen inzwischen ein weiteres Kind innerhalb der nächsten 3 Jahre vor! Aber in der Zwischenzeit möchte ich gern unbedingt Teilzeit arbeiten, bzw nach dem 2. Kind nach einer einjährigem Pause wieder in Teilzeit arbeiten! Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich Elternzeit für nur ein Jahr beantragen soll und wie sich das alles verhält und es mir rechtliche/sonstige Vorteile bringt im Elternzeit zu sein, anstatt ohne Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten - zumal ich bei meinem jetzigen Arbeitgeber keine Zukunftschancen habe! Ich überlege die Elternzeit für 2 Jahre zu nehmen um den Vertrag auslaufen zu lassen, und im 2. Jahr Teilzeit zu arbeiten (ggf. mit Zustimmung meines jetzigen AG bei einem anderen Arbeitgeber)! Welche Vorteile würde es hier geben?! Bzw. Muss mir mein jetziger AG eine Teilzeitmöglichkeit während/ bzw nach der Elternzeit anbieten?! Herzlichen Dank und bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung! Sandra
Hallo, Ihr Vertrag läuft so oder so aus - das können Sie nicht beeinflussen. Da eine Kündigung wegen der Befristung unwahrscheinlich ist, wird d er Kü-Schutz keine gesteigerte Rolle spielen. Es wird also egal sein, ob Sie in oder nach der EZ TZ arbeiten. Liebe Grüße NB
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