Claudia1911
Hallo Frau Bader, Ich habe bei meinem Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) Elternzeit für 18 Monate ab Geburt beantragt und beziehe für die ersten 12 Monate Elterngeld. Jetzt werde ich nach Absprache mit meinem Arbeitgeber nach 13,5 Monaten wieder anfangen, mit 16 Stunden Teilzeit zu arbeiten. Meine Personalabteilung möchte wissen, ob ich in der Elternzeit Teilzeit arbeiten möchte oder die Elternzeit vorzeitig beenden möchte. Ich plane b.a.W. keine Veränderung meiner Arbeitszeit und möchte auch nicht Vollzeit arbeiten. Meine Kollegin meinte, das Beenden der Elternzeit wäre bezüglich der Höhergruppierung (geht nach Zeit, die ich arbeite) vorteilhaft, da dann die entsprechenden Zeit bereits wieder "laufen" würde. Eine Kündigung muss ich nicht fürchten. Was raten Sie mir? Spielt es überhaupt eine Rolle, da es sich nur um die Zeit Nov.-März handelt, oder um die ganzen 3 Jahre? Hat das Auswirkungen auf etwaige Sonderzahlungen? Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße Claudia1911
Hallo, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Teilzeit die Höhergruppierung beeinflusst. Die Elternzeit hat den Vorteil, dass die Teilzeit befristet ist und sSie dann wieder neu entscheiden können. Liebe Grüße NB
chrissicat
Die Zeit, die du in Teilzeit während der Elternzeit arbeitest, wird genauso bei der Stufenlaufzeit angerechnet, wie wenn du "normal" in Teilzeit arbeitest. Insofern muss ich da deiner Kollegin widersprechen. Egal wie du deine Stundenreduzierung gestalten wirst, würde ich dir empfehlen, dieses auf jeden Fall zu befristen, damit du früher oder später wieder einen Anspruch auf deinen ursprünglichen Stundenumfang hast!
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