Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teilzeit in Elternzeit nur für volle Kalendermonate?

Frage: Teilzeit in Elternzeit nur für volle Kalendermonate?

Samiha

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Sehr geehrte Frau Bader, leider bin ich mit meiner online Recherche in folgendem Punkt nicht weitergekommen: Nach einem Telefonat mit der Elterngeldstelle stellte sich heraus, dass es für meine Elterngeldberechnung weitaus günstiger sei, wenn ich meine Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit nicht zum Ersten des Monats sondern zum Ersten des Elternzeitmonats (in meinem Fall immer der 8. eines Monats) aufnehme. Die Personalstelle meines Arbeitgebers (ein großes Bundesunternehmen) hat mir einen Beginn der Teilzeitarbeit entsprechend der Lebensmonate meines Kindes jedoch ohne Angaben von Gründen verwehrt. Habe ich hier einen Rechtsanspruch? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Ag mehr als 15 AN hat u keine betriebl. Gründe entgegenstehen. Liebe Grüße NB


Felica

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Ja, wenn es dein Erstantrag ist. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Für EG muss immer nach Lebensmonaten genommen werden. Erschreckend wenn da wer das in dem Personalbüro nicht weiß.


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