MoMa14
Hallo! Ich habe für 2 Jahre Elternzeit und habe nun (nach ca. 1,5Jahren) wieder angefangen Teilzeit (15Std/Wo) zu arbeiten (beim gleichen Arbeitgeber). Nun meint der Steuerberater des Arbeitgebers, dass mit dem Antritt der Teilzeitarbeit die Elternzeit beendet ist; nur ein Minijob wäre in der Elternzeit möglich. Ist das so? Ich hatte das anders verstanden. Entstehen durch die Beendigung der Elternzeit Nachteile für mich? Falls der Steuerberater nicht Recht hat, wo finde ich die rechtliche Grundlage? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort!
Hallo, jede Tätigkeit bis 30 Std/ Wo kann in EZ ausgeübt werden. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Blödsinn, der soll sich mal dringend fortbilden. Schau mal hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html Da ist sogar extra von Teilzeit die rede, kein Wort von Minijob. Und mit 15-30 Stunden die der Gesetzgeber auch vorgesehen hat, dürfte die Möglichkeit der meisten Minijobs eh außen vor sein. Dank Mindestlohn von 8,50 € dürfte schon ein Minijob mit 15 Stunden die Woche unmöglich sein da da schon die 450 € Grenze überschritten wird bzw es arg grenzwertig wird je nach Monat.
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