SiBein
Hallo. Ich befinde mich aktuell in der 3 Jährigen Elternzeit die bis zum 13.12.2021 geht. Während der Elternzeit arbeite ich „Teilzeit in Elternzeit“ beim gleichen AG wie vor der Geburt meines Sohnes. Nun bin ich erneuert schwanger. Rechnet sich dieser Lohn in das Elterngeld der aktuellen Schwangerschaft mit ein? Oder wird dort der Verdienst von vor der 1. Elternzeit berechnet?
Hallo, 1. Am besten beenden Sie die EZ am Tag vor beginn des neuen Mutterschutzes und bekommen MG aus dem VZ-Lohn 2. Als bemessungsgrenze zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt - dann werden Monate mit MG und EG (bis zum 14. Lebenmonat) ausgeklammert. Des Weiteren Monate Mit Krankengeld wegen schwangerschaftsbedingter Erkrankung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Dein Elterngeld errechnet aus deinem Teilzeitlohn. Das du noch in Elternzeit bist, hat damit nix zu tun. Das einzigste, was vor dem 1. Kind lautenden Vertrag du beanspruchen kannst ist das Mutterschaftsgeld. Dazu musst du die Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden. Dann lebt dein vollzeit Vertrag wieder auf und das entsprechende Mutterschaftsgeld
SiBein
Werden dann die Monate in denen ich während der Elternzeit etwas dazu verdient habe auch berechnet? Mein EG habe ich auf 1 Jahr aufgeteilt, da bekomme ich aktuell nichts mehr.
Mitglied inaktiv
Massgeblich sind die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Hast du in allen Monaten Lohn gehabt, zählt das zum EG. Hast du nicht gearbeitet, zählt der Monat mit 0€
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