ReniLo
Hallo Frau Bader, Wir haben im Okt. 2017 unseren Sohn in der 36. Ssw verloren. Er kam mit einem Gewicht von 2480 g zur Welt und galt daher als Frühchen. Ich hatte somit verlängerten Mutterschutz bis zum 29.01.2018. da ich mich nicht in der Lage sah, Vollzeit zu arbeiten, habe ich meine Stunden reduziert (25std/Woche). Die Teilzeit würde zunächst bis 31.05.2018 befristet. Im Feb durfte ich allerdings wieder positiv testen und ab ca Mitte März habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen. Nun habe ich mein Gehalt für Juni erhalten und es ist das selbe wie die Monate zuvor als ich Teilzeit hatte. Wie gesagt, der tz Vertrag war bis 31.5. befristet. Anschließend hätte ich Vollzeit arbeiten sollen, wäre ich nicht im BV. Müsste ich nicht mein volles Gehalt für Vollzeit erhalten? LG
Hallo, doch, Sie hätten den Vollzeitlohn bekommen müssen. Liebe Grüße NB
misses-cat
Dann hättest du deinen Vollzeit Lohn bekommen sollen
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