Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teil Beschäftigungsverbot

Frage: Teil Beschäftigungsverbot

LeFyNi

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Hallo, ich mache zurzeit eine Ausbildung zur PFK im 2. LJ. Da ich meine Schule bis Juli noch zu ende machen wollte, gab mir meine Schule und mein AG das okay, das ich Teil-Beschäftigungsverbot nehmen kann. D.h. ich mache nur schule und bin ansonsten daheim. Nun ist es jedoch so, das ich Krank geworden bin und mich nicht in der lage fühle, in die Schule zu gehen. (habe die grippe und bin in der 22 ssw) Bekomme ich dennoch eine Krankschreibung auch wenn ich im Beschäftigungsverbot bin? Bzw. bekomme ich dann das Geld wie üblich von der Krankenkasse ausgezahlt? vielen lieben dank!


MamaausM2

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Du musst dich sogar krankschreiben lassen. Eine AU geht jedem BV vor. Du bekommst ganz normal deinen Lohn vom AG. Vom BV erhält dein AG einen Teil von deinem Gehalt erstattet.


User-1724336213

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ich bin zwar kein Experte und jeder Fall ist anders, bei mir war es aber so, das ich ein Teilbeschäftigungsverbot hatte (durfte höchtens 4std. am Tag arbeiten anstatt 6) und wenns mir nicht gut ging: AG angerufen, bin krank komme nicht, bei mein FA angerufen, hingefahren, untersuchen, AU mitnehmen, fertig. Ich hab ganz normal Lohnfortzahlung bekommen für insgesamt 42 Tage halt, (da werden alle Schwangerschaftsbedingten Krankheiten zusammengezählt) danach gabs noch 1ne Woche Krankengeld von der Krankenkasse. Bei Grippe sollte auf der AU bei icd10 code halt möglichst keine "O" Diagnose stehen. weil das hat ja nix mit der Schwangerschaft zu tun. Demnach würdest du normal Lohnfortzahlung durch Arbeitgeber bekommen. Ich weis halt nicht wie das ist wg. Schule. Mit Grippe gehörst du aber definitiv ins Bett ob Schwanger oder nicht, aber schwanger noch umso mehr und da kann ich mir kaum vorstellen das ein arzt sagt ne sie müssen zur Schule gehn.


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