Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Stundenerhöhung bei Teilzeit

Frage: Stundenerhöhung bei Teilzeit

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Hallo! Ich bin Verwaltungsbeamtin im öffentlichen Dienst und möchte nach der Elternzeit mit 12 Stunden pro Woche anfangen und dann nach 2 Monaten auf 16 Stunden erhöhen. Geht das, oder muss man erst eine bestimmte Zeit in der beantragten Form arbeiten? Ist z.B. erst nach 6 Monaten eine Stundenerhöhung möglich? Gibt es da irgendwelche Vorschriften und Paragraphen, die ich beachten muss und evtl. nachlesen kann? Vielen Dank für Ihre Mühe und viele Grüße!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für Beamtinnen gelten, je nach Dienstherrn, eigene Beamtengesetze. Ich kann also nichts dazu sagen, weil ich nicht weiß, welches Kommunal-, Landes- oder Bundesgesetz hier Anwendung findet. Außerdem – ganz ehrlich – bin ich nicht der Spezialist für Beamtenrecht (=öffentliches Recht), sondern für Zivilrecht. Gruß, NB


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