Hallo Frau Bader, Ich gehe in die MutSch am 11.09, habe aber die Steuerklassenwechsel erst in April durchgefuehrt (ab Mai gueltig). Lohnt es sich trozdem mein MutSch-Wochen ausklammern zu lassen? Oder es ist ehe zu spaet.
vielen Dank!
Nicteha
von
Nicteha
am 07.08.2017, 15:20
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel zu spaet beantragt.
Hallo,
Sie müssen mindestens sieben Monate die neue Steuerklasse gehabt haben.
Je nach Geburtstermin des Kindes kann es sich also lohnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel zu spaet beantragt.
KA, ob ich auf dem Holzweg bin, aber
a) man kann doch nicht einfach so SK wechseln. Haben Sie geheiratet oder sind alleinerziehend?
b) wird die MuSchu-Zeit "automatisch" ausgeklammert für den Berechnungszeitraum. Sollte diese Ausklammerung zu Ihrem Nachteil führen, kann auf die Ausklammerung verzichtet werden.
"Zuspät" ist es nicht, da Sie den EG Antrag sowieso erst nach der Geburt vollständig abgeben können, also können Sie noch ausrechnen, ob sie auf die Ausklammerung verzichten auf Grund Ihres SK-Wechsels. Dann müssen Sie aber eine schriftliche Erklärung Ihrem EG Antrag beifügen.
von
Kristiiin
am 08.08.2017, 11:18
Antwort auf:
Steuerklassenwechsel zu spaet beantragt.
Doch, man kann die Steuerklasse(n) einmal im Jahr wechseln (wenn man verheiratet ist). Bsp. von 3/5 auf 5/3 oder 4/4 oder umgekehrt.
von
chrissicat
am 08.08.2017, 20:55