Schlumpfine84
Liebe Frau Bader, wir erwarten Anfang Februar unser zweites Kind, der Mutterschutz beginnt Ende Dezember. Da ich derzeit in Teilzeit arbeite, habe ich die Steuerklasse 5, mein Mann 3. Lohnt es sich jetzt noch, zur Erhöhung des Elterngeldes einen Steuerklassenwechsel auf 3/5 vorzunehmen oder sind wir dafür schon zu spät dran? Ich habe gelesen, dass Monate mit Mutterschutz ausgeklammert werden. Würde es einen Sinn machen, bis zum 01. Januar auf den Mutterschutz zu verzichten? Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Hallo, man muss ja auf 7 Mo. kommen - das wird knapp. Die neuen Richtlinien zum BEEG sagen: Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüße NB
Schlumpfine84
Noch eine Ergänzung, nachdem ich mich weiter eingelesen habe: Ich bin Beamtin und bekomme bis zur Geburt mein Gehalt, keine Ersatzleistungen. Damit müsste ein Wechsel jetzt im Juni noch ausreichen,oder?
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