Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe einige Fragen, möchte aber kurz die Vorgeschichte erläutern. Während meiner ersten SS hatte ich mündlich vereinbart, dass ich nach 6 Monaten Teilzeit wieder einsteigen möchte. Als ich den Antrag stellte, wurde abgelehnt. Mein Anwalt sagte ich bin zwar im Recht, würde vor Gericht aber nicht damit durchkommen. Also habe ich mir einen Minijob gesucht. Nach 6 Monaten kam dann aber doch ein Anruf der Firma, dass ich doch wieder anfangen kann. Seitdem arbeite ich 2 volle Tage pro Woche. Ich habe die Steuerklasse 4 und mein Mann ebenfalls. Nun bin ich wieder schwanger, meine Elternzeit geht noch bis Ende Februar, mein neuer Mutterschutz beginnt Mitte Mai. Um mein Elterngeld zu erhöhen möchte ich während dieser Zeit wieder Vollzeit arbeiten. Nun meine Fragen: 1. ich habe noch sehr viel Resturlaub aus 2008. Wenn ich mir diesen auszahlen lasse, erhöht das meinen Elterngeldanspruch, oder gilt das als Einmalzahlung? 2. wenn ich den Urlaub mitnehme ins neue Jahr, möchte ich während der Vollzeitmonate jeweils 2 Tage pro Woche Urlaub nehmen. Kann mein AG das ablehnen? 3. ist es sinnvoll, während der Vollzeitmonate die Steuerklassen zu wechseln, so dass mein Mann 5 und ich 3 nehme ) ich bin die höherverdienende, der Unterschied beträgt ca. 400-500 Euro. Damit erhöhe ich dann nochmals mein Elterngeld und auch mein Mutterschutzgeld, oder?? 4. kann ich dann schon zu Mutterschutzbeginn die Steuerklassen zurückwechseln, oder müssen/sollten wir warten bis zur Geburt? Vielen Dank schonmal und viele Grüße Greasy
Hallo, derartiges kann unser Steuerberater besser beantworten Liebe Grüsse, NB
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