Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen. Ich bin momentan arbeitslos, nicht verheiratet und wir wünschen uns ein Kind. Wir möchten jedoch jetzt noch nicht heiraten. Wenn ich schwanger werde, erhalte ich kein Arbeitslosengeld mehr wenn ich in den Erziehungsurlaub gehe, ich bin jedoch nicht verheiratet, bin ich und unser Kind dann über die Krankenkasse meines Freundes mitversichert oder muss ich zum Sozialamt? Müssen wir heiratet, damit ich und unser Kind über seine Krankenkasse mitversichert sind oder gibt es eine andrer Möglichkeit? Zweite Frage, da ich keinen Job finde möchte ich mich vielleicht selbstständig machen. Ich würde für ein halbes Jahr vom AA unterstütz werden, dann muss ich auf eigenen Füssen stehen. Wenn ich schwanger bin, kann ich dann überhaupt vom AA unterstütz werden? Wie läuft es danach ab? Was muss ich beachten? Vielen Dank im Voraus Grüße Lilo
Hallo, Arbeitslose können nicht in EU gehen. Sie haben die gleichen Leistungen wie bisher, bis zum Ende des Mutterschutzes. Danach erhalten Sie nur etwas, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sonst sind Sie auch nicht über das AA KK-versichert. Und das Kind auch nicht. Reden Sie zeitig mit dem AA. Sie können Sie natürlich auch schanger selbständig machen. Aber dann werden Sie sich auf DAuer selber kk-versichern müssen. Gruß, NB
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