Frage:
Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Mein Sorgenkind ist Gestern 18 geworden und fordert nun sein Sparbuch ein. Er wohnt nicht mehr daheim, führt ein Lotterleben ohne Ausbildung ohne geregelten Tagesablauf. Das Sparbuch würde im nu geräumt werden und das angesparte Geld sicher in Party's, Alkohol und Drogen umgesetzt werden. Gedacht war das Geld mal für Führerschein oder Ähnliches.
Das Sparbuch läuft auf seinen Namen, ich bin bisher noch im Besitz des Buches und habe es auch allein für den Jungen eröffnet.
Bin ich verpflichtet das Sparbuch jetzt an ihn zu übergeben oder kann ich Bedingungen stellen, so wie " fang eine Ausbildung an und wenn du das 2. Lehrjahr geschafft hast bekommst du es"
von
Julisa
am 29.04.2019, 12:55
Antwort auf:
Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Hallo,
jetzt sieht es schlecht aus, da es auf seinen Namen läuft. Hat er Kenntnis? Sonst einfach den Mund halten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.05.2019
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Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Wenn es auf seinen Namen läuft, gehört es nun ihm. Ein Sparbuch angelegt für das Kind in dessen Namen heißt, du bist nur der Verwalter des Geldes - bis eben zur Volljährigkeit. Du dürftest auch jetzt zB nicht Geld abheben und dies verwenden, wie du es für richtig hältst. So zumindest mein Kenntnisstand bzw. die mir bekannten Urteile dazu.
von
cube
am 29.04.2019, 13:14
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Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Hättest Du die Frage mal Vorgestern gestellt...
Ich sehe auch keine Chance...
von
HeyDu!
am 29.04.2019, 13:44
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Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Danke für eure flinken Antworten, deren Inhalt ich leider befürchtet hatte. Er hat noch ambulante Betreuung vom Jugendamt genehmigt bekommen, kann ich das Sparbuch eventuell dann in die Hände des Betreuers geben? (ich suche jeden möglichen Strohhalm) :-(
von
Julisa
am 29.04.2019, 13:49
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Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Könnte ein Strohhalm sein, kann ich aber nicht beurteilen. Weiß ich nicht. Fragen...
Wenn der Drogenkonsum ganz schlimm ist, wäre vielleicht ein richtiger Betreuer überprüfenswert.
von
HeyDu!
am 29.04.2019, 14:01
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Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Wenn das Sparbuch auf seinen Namen läuft und er weiß von welcher Bank es ist, kommt er wahrscheinlich auch ohne das Sparbuch selbst an das Geld. Ist ja bei Verlust auch möglich.
Und noch besser: mein Bruder wurde netterweise kurz nach seinem 18. Geburtstag von der Bank informiert, dass es bei Ihnen noch ein weiteres Sparbuch auf seinen Namen gibt. Das hätte er eigentlich später zum Abitur bekommen sollen.
von
KMH
am 29.04.2019, 19:40
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Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Dazu sind die Banken verpflichtet. Wenn man das nicht will, darf man das Sparbuch oder Konto nicht im Namen des Kindes eröffnen. Letztendlich soll das ja auch verhindern, das zb Oma, Opa usw darauf jahrelang einzahlen und andere sich dann bedienen. Also auch vor der Volljährigkeit darf ein solches Sparguthaben nur für das KIND verwendet werden. Es gab schon Urteile, wo Eltern das Geld dann zurück zahlen mussten, weil es eben nicht entsprechend verwendet wurde, sondern sich ein Urlaub gegönnt wurde.
von
cube
am 30.04.2019, 07:28
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Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Solange die Betreuung nur eine Unterstützung in Form von Jugendhilfe ist und gerichtlich keine Betreuung über die Vermögenssorge festgelegt wurde, sehe ich da auch komplett schwarz...
Vielleicht nochmal mit dem Jugendamt reden, ob eine gerichtliche Betreuung angeregt wurde...
LG, UrselPursel
von
UrselPursel
am 30.04.2019, 09:11
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Sparbuch - Herausgabe mit Volljährigkeit
Ich danke allen die hier so lieb geantwortet haben. Der Zug ist nun abgefahren. Das Sparbuch lief auf seinen Namen und er wusste auch davon, deswegen hat er es ja eingefordert.
Ich habe es seinem ambulanten Betreuer ausgehändigt, der hat es dann an meinen Sohn übergeben.
Wenn man das Sparbuch für die Kinder eröffnet rechnet man ja nicht damit, dass es einmal so endet. :-(
von
Julisa
am 01.05.2019, 21:42