Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

Kertam

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Hallo, Ich bin seit Anfang Januar 2020 im 6. Monat schwanger. Bisher (bis einschließlich Dezember 2019) habe ich nach jeder Vorsorgeuntersuchung bei meinem Frauenarzt ein Ultraschallbild von meinem Baby bekommen. Nun hatte ich Mitte Januar 2020 den 2. Großen Ultraschall (2. Screening). Hier sagte mir mein Frauenarzt auf einmal, dass wegen dem neuen Datenschutzgesetz ab 01.01.2020 die Ultraschallbilder nicht mehr herausgegeben werden dürfen (angeblich wegem Datenschutz vom Baby und vom Arzt) ??!! Er meinte dann, dass er es nun so handhabt, dass sobald das Kind geboren UND gesund ist, ich die Bilder bei ihm nachträglich abholen kann.. Nun habe ich aber Bekannte und Freundinnen, die auch schwanger sind und deren Frauenärzte haben ihnen ALLEN im Januar 2020 ganz normal ihre Ultraschallbilder vom Baby mit gegeben. Meine Frage jetzt: Darf mein Frauenarzt mir jetzt einfach so die Herausgabe verweigern "wegen dem neuen Datenschutzgesetz" ? Ich möchte die Bilder doch nur für mich selbst haben, um sie in mein Babybuch zu kleben. Das ganze hat mich echt schockiert. Und ich finde zu dem ganzen "Datenschutz-Thema i.V.m. Baby-Ultraschallbildern leider nichts.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grds hat er die Bilder gemacht und somit das Recht am Bild nach UrhG. Ihre Persönlichkeitsrechte sind nicht betroffen u auch kein Recht am eigenen Bild (Sie sind ja nicht erkennbar). Ob es eine ärztliche Zusatzverordnung gibt, dass er die Bilder aushändigen muss oder nicht, weiß ich nicht. Die Sache mit dem Datenschutz finde ich Unfug. Dann eher seine Angst, dass er etwas übersehen hat und das durch das Bild beweisbar ist. Dafür spricht auch, dass er das Bild herausgeben will, wenn das Kind gesund ist (oder hat sich dann der Datenschutz geändert?) Liebe Grüße NB


zweizwerge

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Datenschutz eines nicht geborenen Babies? Hier fehlt es IMHO schon an der Person. Datenschutz des Arztes? Wieso sind bei den Bildern Daten des Arztes enthalten? Vielleicht meint der Arzt das ja ernst, was ich mir aber auch vorstellen will, ist, dass er evtl. der Fotosammelwut von Müttern und dabei medizinisch nicht berechtigten Ultraschalluntersuchungen entgegenwirken will. Du schreibst, dass Du sonst von jedem Vorsorgetermin ein Foto mitbekommen hast, und auch alle Deine Freindinnen haben im Januar Bilder bekommen. Ist das alles medizinisch nötig? Oder willst Du die Bilder doch nur für Dich selbst haben, um sie in Dein Babybuch zu kleben? Falls das so sein sollte, warum sollte eine Krankenkasse, also die allgemeinheit dafür bezahlen? Und willst Du Dein Baby wirklich damit stressen? Vielleicht ist es also auch als pädagogische Maßnahme gemeint. Dann sollte er aber auch dazu stehen, finde ich, und die Untersuchung nicht machen... Genug der harten Worte - inhaltlich kann ich das mit dem Datenschutz nicht nachvollziehen.


Kertam

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@ Zweizwerge: Ja, der Name des Arztes steht auf den Ultraschallbildern immer oben dran. Zu der "Notwendigkeit": Mein Arzt hat jedes mal ungefragt (also ohne, dass ich gefragt oder i.was gesagt habe) Ultraschall gemacht und so die Entwicklung vom Baby kontrolliert. Ich habe bisher auch jedes mal Unaufgefordert (!) ein Bild bekommen. Vllt. Arbeitet er einfach so oder er macht das nur bei Privatpatienten wie mir so. Was ich jetzt aber nicht glaube (dass er das nur bei privat versicherten so macht/gemacht hat). -- Also die Allgemeinheit/gesetzliche KK zahlt hier sowiso nichts. Zudem war das im Januar jetzt - wie schon gesagt - der 2. Große Ultraschall. Dieser wird bei jeder Frau und von jedem Gyn. gemacht. Und jede Frau (auch gesetzlich versicherte) bekommt hiervon normalerweise ein Bild ! Und was soll das bitte mit Sammelwut der Mutter zu tun haben? Ich möchte die Bilder nur für mich, um (auch vor allem während der Schwangerschaft mein Kleines anschauen zu können). Das hat nichts mit Tollwut (äh, Sammelwut) zu tun. Außerdem verstehe ich den Sinn nicht, warum ich die Bilder jetzt nicht mehr bekomme, aber nach der Geburt sie abholen kann (anscheinend) ?


Felica

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Da irrst du. Es gibt nicht immer ein Bild. Bei mir gab es das beim zweiten grossen auch nicht. Der Arzt kann es mitgeben, verpflichtet ist er dazu aber sicherlich nicht. Schlage ihm doch einfach vor das er seinen Namen oben schwärzen soll. Da dein Uterus, Kind rechtlich noch keine Person, sollte damit doch allen genüge getan sein.


Felica

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Übrigens kann ich mir vorstelle das es an den vielen Frauen liegt welche meinen US Bilder bei FB oder so posten zu müssen. Nach der Geburt ist das weniger der Fall, da nehmen diese dann lieber die Babybilder.


Dojii

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Laut Infoseite der Barmer liegt das Recht am Bild bei der Ärztin/dem Arzt und sie/er darf entscheiden ob, wann und an wen sie weitergegeben werden. Ein generelles Recht auf Herausgabe besteht nicht. https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/patientenrechte/roentgen-und-ultraschallaufnahmen-6072


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