Esfragt
Liebe Frau Bader, ich bin schwanger und habe zwei Jobs (Büro und Getränkemarkt). Der Getränkemarkt möchte, dass ich mir vom Frauenarzt ein generelles Beschäftigungsverbot ausstellen lasse, da ich dort schwere körperliche Tätigkeiten verrichten muss. Ein Arbeitsplatz an einem angemessenen Bereich gibt es für mich nicht. Mein Frauenarzt meint, dass der Getränkemarkt für die Ausstellung des Beschäftigubgsverbotes zuständig ist. Der Getränkemarkt pocht allerdings darauf, dass der Frauenarzt mir das Beschäftigungsverbot ausstellt. Ich verliere Zeit und Geld, da ich nicht mehr eingeteilt werde, der Getränkemarkt mich nicht weiter beschäftigen möchte, allerdings wegen dem Beschäftigungsverbot auf den Frauenarzt verweist. Nun weiß ich nicht mehr weiter. Wie bringe ich den Getränkemarkt dazu, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt?
Hallo, der Getränkemarkt ist zuständig. Helfen kann das Gewerbeaufsichtsamt. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Wende dich umgehend an das Gewerbeaufsichtsamt!
Pamo
Dein Frauenarzt hat Recht, der Arbeitgeber hat unrecht. Das Gewerbeaufsichtsamt wird deinen AG belehren, dass er die entweder einen passenden Arbeitsplatz anbieten oder ein Beschäftigungsverbot aussprechen muss.
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