Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

Hallo, Ich bin seit Anfang Januar 2020 im 6. Monat schwanger. Bisher (bis einschließlich Dezember 2019) habe ich nach jeder Vorsorgeuntersuchung bei meinem Frauenarzt ein Ultraschallbild von meinem Baby bekommen. Nun hatte ich Mitte Januar 2020 den 2. Großen Ultraschall (2. Screening). Hier sagte mir mein Frauenarzt auf einmal, dass wegen dem neuen Datenschutzgesetz ab 01.01.2020 die Ultraschallbilder nicht mehr herausgegeben werden dürfen (angeblich wegem Datenschutz vom Baby und vom Arzt) ??!! Er meinte dann, dass er es nun so handhabt, dass sobald das Kind geboren UND gesund ist, ich die Bilder bei ihm nachträglich abholen kann.. Nun habe ich aber Bekannte und Freundinnen, die auch schwanger sind und deren Frauenärzte haben ihnen ALLEN im Januar 2020 ganz normal ihre Ultraschallbilder vom Baby mit gegeben. Meine Frage jetzt: Darf mein Frauenarzt mir jetzt einfach so die Herausgabe verweigern "wegen dem neuen Datenschutzgesetz" ? Ich möchte die Bilder doch nur für mich selbst haben, um sie in mein Babybuch zu kleben. Das ganze hat mich echt schockiert. Und ich finde zu dem ganzen "Datenschutz-Thema i.V.m. Baby-Ultraschallbildern leider nichts.

von Kertam am 27.01.2020, 20:31



Antwort auf: Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

s.u.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2020



Antwort auf: Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

Du beschleunigst nix so

von misses-cat am 27.01.2020, 20:48



Antwort auf: Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

Falls du es unten noch nicht gelesen hast: Laut Infoseite der Barmer liegt das Recht am Bild bei der Ärztin/dem Arzt und sie/er darf entscheiden ob, wann und an wen sie weitergegeben werden. Ein generelles Recht auf Herausgabe besteht nicht. https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/patientenrechte/roentgen-und-ultraschallaufnahmen-6072

von Dojii am 28.01.2020, 10:20



Antwort auf: Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

Du könntest mit deinem Handy den Monitor abfotografieren, dann hast du ein Foto von dem Ultraschall-Bild.

von Paulinchen83 am 28.01.2020, 11:15



Antwort auf: Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

Vielleicht habt ihre euch da mißverstanden oder der Arzt hat da etwas verwechselt. Das Datenschutzgesetz gibt bereits seit 2018 und tatsächlich betrifft es insofern die Ultraschall-Geräte als das dort Daten gespeichert werden, die natürlich auch der DSGVO unterliegen. Ob das aber ein Grund wäre, dir kein Bild zu geben, wage ich zu bezweifeln. Des weiteren werden unnötige Ultraschalluntersuchungen ab 2021 verboten. D.h. ein US nur wegen eines Bildes darf es nicht mehr geben. Und ganz generell werden die Ultraschalluntersuchungen und dabei gemachten Bilder nicht für die Eltern gemacht - sie dienen der Kontrolle der Schwangerschaft. Es hat sich irgendwie eingebürgert, das man den Eltern das erste Bild mit gibt. Vorgesehen war das aber so nie. Das du ein Bild hast und am besten sogar mehrere ist medizinisch überhaupt nicht notwendig und nicht die Pflicht des Arztes - seine Pflicht ist die Kontrolle der Schwangerschaft und deren Verlauf mit den Bildern oder vielmehr gespeicherten Daten belegen zu können.

von cube am 28.01.2020, 11:21



Antwort auf: Frauenarzt verweigert ab 01.01.2020 Herausgabe der Ultraschallbilder

Hi, da hat dein Arzt aber tüchtig was missverstanden oder dir einen Bären aufgebunden. Die DSGVO schützt deine Rechte in diesem Falle und er darf die Bilder nur speichern mit a) deiner Zustimmung und b) (hier relevant) irgendwelchen Vorschriften, hier wohl zu medizinischen Nachweiszwecken. Er hat hier selbst keine Rechte aus der DSGVO, sondern vor allem Pflichten. An sich hat dein Fötus auch keine Rechte, ist ja rechtlich (noch) kein Mensch. Abgesehen davon vertrittst du ja eh seine Rechte. Erst einmal geht es da im deinen Bauch, also deine Rechte. Der Arzt kann sich halt auf "Recht am Bild" berufen und du auf "Mitteilung über gespeicherte Daten". *Dieses* Recht findet sich im BDSG und in der DSGVO. Die Frage ist halt, wie genau der Arzt dir mitteilen muss, was er gespeichert hat ....

von drosera am 28.01.2020, 20:36



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