Nicole30
Hallo, ich weiß nicht ob Sie mir beider Frage helfen können, ich versuch es einfach mal. Bin seit Oktober 2012 aus der Elternzeit, war bis Dezember arbeiten, hattedann da ein paar probleme mit der Firma und bin jetzt gekündigt! Bin seit dem 01.02.13 arbeitslos. Jetzt muss ich nächste Woche zur berrechnung zum Amt. Das letzte mal war ich nach meiner Lehre 2002 arbeitslos und wenn ich mich recht erinnere musste ich da mei Sparbuch vorlegen. Da ich bis dahin sehr viel gespart hatte musste ich erst von dem Sparbuch leben und hatte später Arbeitslosengeld bekommen. Wie ist das denn mit dem Sparbuch meiner Tochter (17 Monate)? Sie hat da schon sehr viel Geld drauf und ich fände es nicht richtig wenn das Amt der meinung wäre das wir dasauflösen müssen, weil es ja das Geld meiner Tochter ist! Und wir selber haben auch ein Sparbuch. Können Sie mir sagen wieviel man auf dem Sparbuch haben darf wenn man arbeitslosengeld bekommt? Danke
Hallo, Sie bekommen ArbGeld 1, wenn Sie in den letzten 24 Mo. mind 12 Mo. gearbeitet haben. Und dann spielt das Vermögen keine Rolle. Nur beim ArbGeld 2. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Soweit ich weiss wird das erst bei ALG2 von Bedeutung sein. Was heisst denn sehr viel in Zahlen ?
Julisa
Kommt drauf an, wenn du Anspruch auf ALG1 hast spielt das Sparbuch erst mal keine Rolle.
Nicole30
Sie hat fast 3000 Euro auf dem Sparbuch.
Nicole30
Ich war seit 2003 durchgehend am arbeiten. (ausser natürlich 1 Jahr Elternzeit) da wird mir ALG1 zustehen. Hoffe ich...
Sternenschnuppe
Steht Dir auf jeden Fall zu ! und wenn es zu ALG2 kommen sollte, dann weisst Du das ja vorher und dann würde ich das Geld vom Sparbuch auf Dein Konto packen. Dein Freibetrag ist viel höher, da es nach Lebensjahren geht. Aber vorerst . Alles sicher :-)
Nicole30
Ah super, danke! Ich hoffe das ich schnell arbeit finde! Und nicht lange vom Amt "abhängig" bin!!!
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