Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Sparbuch Tochter

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Sparbuch Tochter

Mushroom

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Liebe Frau Bader, ich bin geschieden, eheliche Tochter 10 Jahre, alleinerziehend seit 10 Jahren, kein Kontakt seit 2018 zum Kindsvater, dennoch geteiltes Sorgerecht wg Ehe. Meine Tochter hat ein Sparbuch, eröffnet mit beiden gesetzlichen Vertretern. Der Sparbuchauszug geht 1x im Jahr nur zu mir. Seit 10 Jahren zahle ich ein und der Kindsvater sporadisch mit Lücken über Jahren (nur für sein schlechtes Gewissen) Aktuell zahlt er ein wieder und mit Entsetzen bekam ich nun einen Brief von der Bank, dass er sich das Konto der Tochter in sein Online Banking freigeschaltet hat. Er kann nicht mit Geld umgehen, hat permanent Schulden und kauft sich Luxusgüter aufgrund mangelndem Selbstbewusstsein. Ich habe natürlich Panik um das Geld meiner Tochter und im Grunde habe ich das meiste Geld einbezahlt.  Es gibt eine Sorgerechtsvollmacht, notariell beurkundet, widerrufbar, die mich im Alltag handlungsfähig macht in allen Belangen (Personensorge/Vermögenssorge..... das Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde mir gerichtlich zugesprochen). Es steht drauf, dass ich auch Konten öffnen und schließen kann z.B. und im Schlusssatz ihn informieren muss über Veränderungen (Standardtexte analog Internet).  Ich war bei Banken, da ich ohnehin das Geld auch attraktiver anlegen wollte und jetzt vor ihm auch retten will natürlich. Mache ich mich hier strafbar, wenn ich das Konto räume, da immerhin sein Geld (und mal etwas von seiner Mutter) drauf ist? Immerhin ist es der Tochter geschenkt und ich darf durch die Vollmacht verwalten per seine Zustimmung. Wenn ich das Geld für die Tochter auf meinen Namen anlegen würde, damit er nicht mehr dran kommt, ist das rechtlich ok oder habe ich hier ein Risiko?  Ich könnte schließlich jederzeit nachweisen, dass das Geld vorhanden ist bzw. ich es auch mit einer besseren Rendite/in Fonds/Depot anlegen wollte, was auf einem Sparbuch nicht geht.  Ich möchte nur das Geld retten, mich aber nicht anklagbar machen, ich hätte mich an dem Geld meines Kindes bereichert, wenn auf meinen Namen, was nicht der Fall wäre. Ich möchte ihn auch nicht informieren über das Vorhaben der Geldanlage, allein schon deshalb, weil er mein Kind seit Jahren einfach im Stich gelassen hat und ohnehin vorwiegend mein Geld auf dem Konto ist.  Könnte ich im worst case zB. nur mein Geld abheben und anlegen und seines auf dem Konto lassen, um richtig zu handeln? Oder ist man da rechtlich auch angreifbar? Ich danke Ihnen im Voraus.  Herzliche Grüße  


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo,  bitte die Hinweise lesen und kurz und allgemein fragen.  Wenn er seit 2018 keinen Kontakt mehr zu dem Kind hatte würde ich das alleinige Sorgerecht beantragen. Da haben Sie sehr gute Chancen.  Liebe Grüße NB   


Pamo

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Und bis das alleinige Sorgerecht durch ist, würde ich das Geld des Kindes dort parken, wo der KV nicht dran kommt. Dann ein neues Konto fürs Kind eröffnen, auf das er mangels Sorgerecht keinen Zugriff bekommt. Du hast doch eine Vollmacht, die dich berechtigt. Nutze sie jetzt.


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