Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

sparbuch fürs kind

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: sparbuch fürs kind

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wenn man für das kind ein sparbuch anlegt, kann das für irgendwelche berechnungen mit herangezogen werden? z.b. wohngeld, sozialhilfe, .... gibt es bei abschluß irgendetwas zu beachten (damit auch wirklich nur das kind anspruch hat und nicht irgendwer anders)?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Schonvermögen Unter Vermögen versteht das Sozialamt das gesamte verwertbare Vermögen, d.h. alle Dinge, die man verkaufen kann, um den Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Dazu gehören Lebensversicherungen mit Rückkaufwert, Sparbücher, und so weiter. Auch wenn es oft anders vermittelt wird: Der Sozialhilfeempfänger braucht nicht alles auszugeben oder zu verkaufen. Das sogenannte Schonvermögen wird Ihnen von Rechts wegen zugestanden. Das Sozialamt darf nicht zwingen, dieses zur Bestreitung des Lebensunterhalts auszugeben – es ist geschütztes Vermögen. Bei Haushaltsvorständen sind dies 1.279 €, bei Rentnern oder erwerbsunfähigen Haushaltsvorständen (=Kindern) 2.301 €, zusätzlich werden für Ehepartner 614 € angerechnet. Wenn Sie mehr auf der Tasche oder der hohen Kante haben, muß man so lange davon leben, bis die Grenzen unterschritten sind. Erst dann hat man Anspruch auf HLU. Gruß, NB


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