arzule
Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem. Mein Sohn (13 Monate) geht seit Anfang September in die Kita. Nun ist es so, dass dort katastrophale Umstände herrschen. (vergessen das Kind zu füttern, wickeln wird maximal einmal am Tag, Zahnbürsten wurden mit Sagrotan desinfiziert, weil man sie nicht mehr zuordnen konnte usw). Ich habe schon die Kitaaufsicht eingeschaltet. Nun ist es so, dass ich morgen fristlos kündigen werde und auf Herausgabe des Kitagutscheins bestehen werde, da ich diesen für die neue Kita benötige. Ich habe allerdings Zweifel daran, dass die diesen rausrücken, da sie auf einen Monat Kündigungsfrist pochen. Klar, denen geht ja Geld für Oktober flöten. Ich kann und werde mein Kind dort aber nicht mehr hinbringen. Ich plane da morgen mit einer Freundin (als Zeugin) hinzugehen und den Gutschein einzufordern. Was kann ich machen, wenn die sich weigern, den rauszurücken? Polizei rufen? Denn auf dem Gutschein steht ja mein Name drauf, also ist der doch mein Eigentum, oder? Ich bin überfragt. Natürlich könnte man die auf Herausgabe verklagen, aber dieses würde zu lange dauern. Ich werde auf jeden Fall mit Öffentlichkeit drohen und dies würde ich auch wahr machen, falls die sich weigern. Haben Sie Tipps? Danke und LG
Hallo, Sie haben einen Vertrag geschlossen und müssen grundsätzlich die Kündigungsfrist einhalten. Etwas anderes kann gelten, wenn Sie ein Recht auf eine fristlose Kündigung haben. Dies bedeutet, dass es Ihnen nicht zumutbar ist, die normale Kündigungsfrist abzuwarten. Das müssen Sie beweisen. Sie haben in der Tat ein Problem, wenn der Kindergarten sich weigert, die Unterlagen herauszugeben. Dann müssen Sie gerichtlich auf Herausgabe klagen und die behaupteten Umstände beweisen Liebe Grüße, NB
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