Hallo Frau Bader,
ich bin derzeit in Elternzeit, welche im November diesen Jahres endet.
Mein Sohn (im Nov 2 Jhr alt) sollte diesen Monat mit der Eingewöhnung in der Krippe anfangen. Nun ist es so, dass wir einen Umzug in mein Heimatort planen. Als Angestellte im öffentlichen Dienst habe ich meine Versetzung in meine Wunschbehörde beantragt. Diesem wurde nunmehr zugestimmt, so dass wir im Oktober umziehen werden.
Es stellt sich nun die Frage ob die Eingewöhnung an meinem aktuellen Wohnort überhaupt Sinn macht. Mir erzählte jemand, dass mein Sohn, sofern er einen Krippenplatz am aktuellen Wohnort hat, bei einem Umzug am neuen Wohnort ein Anrecht auf einen neuen Krippenplatz innerhalb von 6 Monaten hat. Nur in diesem Fall möchte ich meinem Sohn die Eingewöhnung zumuten, damit die Betreuung am neuen Wohnort zumindest nach einer gewissen Zeit gesichert ist.
Stimmt es, dass eine solche Regelung existiert. Ich muss dazu sagen, dass wir von Hessen nach Baden-Württemberg ziehen werden.
Vielen lieben Dank für Ihre wertvolle Arbeit.
Schöne Grüße
Sermin
von
Sermincik
am 06.09.2020, 11:18
Antwort auf:
Anrecht auf Krippenplatz
Hallo,
das wird vom Bundesland abhängen. Ich glaube nicht, dass man das allgemein sagen kann. Ich würde am neuen Wohnort nachfragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.09.2020
Antwort auf:
Anrecht auf Krippenplatz
Frage am besten nach. Bei uns war es damals so das beide Einrichtungen sich darauf geeinigt haben das eine Eingewöhnung wenig Sinn macht und man deshalb diese direkt erst am neuen Wohnort macht. Aber das entscheidet jede Gemeinde und mitunter sogar die Einrichtungen selbst. Hier hieß es es würde dem Kindes Wohl nicht wirklich dienlich sein.
Hast du denn schon einen neuen Platz am neuen Wohnort?
von
Felica
am 06.09.2020, 11:24
Antwort auf:
Anrecht auf Krippenplatz
Hallo,
leider haben wir keinen Platz am neuen Wohnort. Mir wurde von der neuen Gemeinde gesagt, dass coronabedingt die Warteliste immer länger wurde und wenig Hoffnung besteht auf eine Stelle. Das macht mich total fertig. Mein Sohn soll f die Zeit bis er einen Krippenplatz hat von seiner Großmutter betreut werden. Allerdings ist sie alters- und gesundheitsbedingt nicht mehr die Fitteste und wird ihn nur mit d Nötigsten versorgen können. Mein Sohn ist viel draußen und in Bewegung, das wird eine große Umstellung für ihn sein.
Bei einer Tagesmutter möchte ich ihn nicht abgeben weil es sich komisch anfühlt ihn in die Obhut einer einzelnen fremden Person zu geben.
Alles fühlt sich irgendwie falsch an. Ein Krippenplatz wäre meiner Meinung nach das Beste für ihn und wie es scheint ist das die einzig unmögliche Option.
Am liebsten würde ich den ganzen Umzug abbrechen (was aber aufgrund neuer beruflicher Perspektive meines Mannes und einem geplanten Hausbau auch nicht mehr möglich zu sein scheint). Emotional belastet mich die Situation sehr und mit meinem Mann (der von mir verlangt alles gelassener zu sehen) geraten wir diesbez auch immer öfter aneinander da alles schon seit Längerem geplant war. Ich weiß dass ich hier wohl anfänglich sehr unbedacht gehandelt habe und im Grunde selber schuld bin an der aktuellen Situation.
Sorry für den langen Text aber musste mir das grad von der Seele schreiben.
Schöne Grüße
Sermin
von
Sermincik
am 06.09.2020, 11:53
Antwort auf:
Anrecht auf Krippenplatz
Alles gut, kann ich nachvollziehen. Wenn es Dich beruhigt, TaMu muss nicht das schlechtesten sein. Man muss halt nur genau schauen. Ich würde diese Option also nicvt komplett weg schieben. Und evtl kannst du mit dem AG sprechen das du erst einmal die Stunden reduzierst, wenn es für euch finanziell möglich ist oder ob die Option HomeOffice besteht.
von
Felica
am 06.09.2020, 12:20
Antwort auf:
Anrecht auf Krippenplatz
Du hast kein Anrecht auf einen Krippenplatz, sondern auf einen Betreuungsplatz. Von daher würde ich an deiner Stelle versuchen, das Positive einer Tagesmutter zu sehen: familiäre Betreuung, eine Bezugsperson...! Versuche es!
von
malini
am 06.09.2020, 23:31