Hallo Fr. Bader, danke für Ihre Antwort. Wenn es sich um einen Vertrag handelt wie ist dann die Kündigungsfrist? Gesetzlich allg. Geregelt? Es war ein "Zettel" auf dem der Termin zur Eingewöhnung stand und dass wir mit Unterschrift uns bereit erklären bei nicht Antritt den Betrag zu bezahlen. Nun war Abgabetermin 15. Januar 2022. Antritt im Mai. Es muss doch einen "Rahmen" geben in dem ich kündigen kann oder nicht? Wie geschrieben ist sonst nichts auf dem Zettel gestanden. Keine Kündigungsfrist oder ähnliches. Auch ist mit dem Träger der kita kein Vertrag zu stande gekommen, da habe ich extra nachgefragt. Vielen Dank
von
Steffi198
am 01.04.2022, 14:40
Antwort auf:
Krippenplatz nicht antreten
Hallo,
es ist doch vertraglich geregelt, was passiert, wenn Sie nicht antreten. Das halte ich auch nicht für sittenwidrig.
Unabhängig von Kündigungsfristen - dass scheint doch auch für den Kindergarten kein Problem zu sein.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.04.2022
Antwort auf:
Krippenplatz nicht antreten
Die Gemeinde verlangt doch die Pauschale bei Nichtantritt ( Zumindest steht das unten so). Hat die Gemeinde die Rechnung über die Pauschale schon geschickt? Falls ja würde ich die Gemeinde fragen aufgrund welcher Rechtsgrundlage das geschieht. Klingt wie eine Stornogebühr. Und ob eine Frist festgelegt ist, bis wann kostenfrei storniert werden kann wir dir auch nur die Gemeinde sagen können.
von
Soie
am 01.04.2022, 18:36
Antwort auf:
Krippenplatz nicht antreten
Der Vertrag über die Eingewöhnung und die damit verbundenen Kosten bei Nichtantritt, das ist ja ein einmaliges Ereignis und kein fortlaufender Vertrag mit Kündigungsfrist. Dh du musst meines Erachtens die vereinbarten Kosten bezahlen. Wenn darüber hinaus kein Vertrag über die regelmäßige Betreuung zustande kam, dann zahlst du den Betrag und fertig.
von
Feuerschweifin
am 01.04.2022, 23:28