Guten Tag Frau Bader, wir haben für unsere Tochter einen Krippenplatz "erhalten". Nun ist es allerdings so, dass ich nicht arbeiten gehen kann und noch ein Jahr zu Hause bleibe. Im Anmeldeformulare wurde von der Gemeinde darauf hingewiesen, dass wenn man einen zugesagten Krippenplatz nicht antritt eine einmalige pauschale fällig wird (eine Monatsgebuhr) . Nun ist es so, dass keine Kündigungsfrist genannt ist. Die schriftliche Mitteilung über nicht Antritt ging genau zwei Monate vor Beginn der Eingewöhnung von uns an die Stadt raus. Meine Frage nun: ist die Gemeinde Berechtigt die pauschale zu verlangen? Es wurde kein Vertrag mit dem Kindergarten in dem sich die Krippe befindet unterschrieben. Lediglich die Annahme des Platzes von unserer Seite. Vielen Dank für Ihre Antwort.
von Steffi198 am 01.04.2022, 04:31